Ein HACCP-Plan macht aus jedem Temperaturschritt in einem Lebensmittelbetrieb eine Zahl, eine Prüfung und eine Reaktion. Die Zahl ist der kritische Grenzwert. Die Prüfung ist das Überwachungsverfahren. Die Reaktion ist die Korrekturmaßnahme. Die Aufzeichnungen belegen, dass alle drei stattgefunden haben. Dieser Leitfaden behandelt diese vier Teile für Kühllagerung, Tiefkühllagerung, Garen, Abkühlen und Heißhalten, mit den Werten, die die Behörden veröffentlichen, und zeigt, wo ein automatisches Überwachungssystem hilft und wo nicht.
Das Recht ist knapp. Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verpflichtet jeden Lebensmittelunternehmer in der EU, „ein oder mehrere ständige Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten“. Die Allgemeinen Grundsätze der Lebensmittelhygiene des Codex Alimentarius (CXC 1-1969, überarbeitet 2020 und 2022) beschreiben die Methode ausführlicher. Nordirland folgt den EU-Hygienevorschriften, und Großbritannien hat die Verordnung 852/2004 nach dem EU-Austritt in eigenes Recht übernommen. In Irland und im Vereinigten Königreich gelten daher dieselben sieben Grundsätze.
Die sieben HACCP-Grundsätze, angewandt auf die Temperatur
Der Codex nennt sieben Grundsätze. Die Verordnung 852/2004 legt in Artikel 5 Absatz 2 dieselben Schritte mit eigenen Worten fest.
| Grundsatz | Codex-Wortlaut, kurz gefasst | Für einen Temperaturschritt |
|---|---|---|
| 1 | Gefahrenanalyse durchführen und Lenkungsmaßnahmen bestimmen | Vermehrung von Krankheitserregern wie Listeria monocytogenes in gekühlten Lebensmitteln, Überleben in nicht durchgegarten Lebensmitteln, Auskeimen von Sporen bei langsamem Abkühlen |
| 2 | Kritische Kontrollpunkte bestimmen | Garen, Abkühlen und Heißhalten sind oft CCPs. Die Kühllagerung ist in vielen Plänen ein CCP, in anderen eine Maßnahme der Guten Hygienepraxis, die erhöhte Aufmerksamkeit erfordert |
| 3 | Validierte kritische Grenzwerte festlegen | 75 °C im Kern, 8 °C oder darunter, von 63 °C auf 10 °C innerhalb von 2 Stunden |
| 4 | Ein System zur Überwachung der CCPs einrichten | Eine Ablesung mit dem Einstichthermometer oder ein Fühler, der alle paar Minuten aufzeichnet |
| 5 | Korrekturmaßnahmen festlegen | Nachregeln, dann über die betroffenen Lebensmittel entscheiden: verwenden, erneut kühlen, erneut erhitzen oder entsorgen |
| 6 | Den Plan validieren und die Verifizierung festlegen | Thermometer prüfen, Aufzeichnungen durchsehen, prüfen, ob Alarme jemanden erreichen |
| 7 | Dokumentation und Aufzeichnungen festlegen | Die Messwerte, die Abweichungen, die Maßnahmen, wer sie wann durchgeführt hat |
Der Codex verwendet den Begriff kritischer Kontrollpunkt für einen Schritt, an dem eine Lenkungsmaßnahme unerlässlich ist, um eine erhebliche Gefahr zu beherrschen. Nicht jeder Kühlschrank ist ein CCP. Die übrigen Maßnahmen nennt der Codex Gute Hygienepraxis (GHP); manche davon erfordern erhöhte Aufmerksamkeit, etwa eine häufigere Anwendung, Überwachung und Verifizierung. Die Bekanntmachung der Kommission von 2022 über Lebensmittelsicherheitsmanagementsysteme (2022/C 355/01) behandelt die Lagertemperatur genauso. Unabhängig von der Bezeichnung sehen Überwachung, Reaktion und Aufzeichnung gleich aus.
Kritische Grenzwerte für jeden Temperaturschritt
Ein kritischer Grenzwert muss messbar und validiert sein. Der Codex definiert ihn als Kriterium, das annehmbare von nicht annehmbaren Lebensmitteln trennt. Die folgenden Werte sind die von den Behörden veröffentlichten. Ihre eigenen Grenzwerte ergeben sich aus Ihrer Gefahrenanalyse, Ihren Produkten und dem Recht an Ihrem Standort, und sie können strenger sein.
| Schritt | Üblicher kritischer Grenzwert | Quelle |
|---|---|---|
| Kühllagerung | 8 °C oder darunter, gesetzlicher Grenzwert in England, Wales und Nordirland; 5 °C oder darunter empfohlen | Food Safety and Hygiene (England) Regulations 2013, Schedule 4; FSA |
| Kühllagerung | 0 °C bis 5 °C, Kühlschränke auf 3 °C oder 4 °C eingestellt | FSAI |
| Kühllagerung nach Produkt | Hackfleisch 2 °C, Innereien 3 °C, Geflügel und Fleischzubereitungen 4 °C, sonstiges Fleisch 7 °C | Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang III |
| Tiefkühllagerung | −18 °C oder kälter an allen Punkten eines tiefgefrorenen Erzeugnisses, mit kurzen Anstiegen um bis zu 3 °C | Richtlinie 89/108/EWG, Artikel 5 |
| Garen | 75 °C im Kern oder eine gleichwertige Kombination wie 70 °C für 2 Minuten | FSAI; die FSA nennt 70 °C für 2 Minuten und gleichwertige Kombinationen |
| Abkühlen | Innerhalb von 2 Stunden nach dem Garen in den Kühlschrank; bei Cook & Chill innerhalb von 150 Minuten auf 3 °C oder darunter | FSAI; FSAI Guidance Note 15 |
| Abkühlen, Gemeinschaftsverpflegung in Frankreich | Kern von 63 °C auf 10 °C in höchstens 2 Stunden | Arrêté vom 21. Dezember 2009, Annexe IV |
| Heißhalten | 63 °C oder darüber | England Schedule 4; FSAI; in Frankreich und Spanien gesetzlich |
| Wiedererhitzen | 70 °C im Kern in Irland, 82 °C in Schottland | FSAI; Food Hygiene (Scotland) Regulations 2006 |
Der Leitfaden zu Lagertemperaturen für Lebensmittel stellt die Regeln für Kühlen, Tiefkühlen und Heißhalten Land für Land zusammen, jeweils mit dem Datum der Prüfung.
Zwei Grenzwerte sind besser als einer. Legen Sie innerhalb des kritischen Grenzwerts einen Betriebsgrenzwert fest, damit das Personal den Prozess korrigiert, bevor Lebensmittel gefährdet sind. Eine begehbare Kühlzelle kann bei 3 °C laufen, bei 5 °C einen Alarm auslösen und einen kritischen Grenzwert von 8 °C haben. Der Alarm bei 5 °C leitet eine Untersuchung ein. Ein Messwert über 8 °C löst die im Plan festgelegte Korrekturmaßnahme aus.
Die Zeit zählt ebenso wie die Temperatur. Die englischen Vorschriften erlauben gekühlte Lebensmittel über 8 °C für einen einzigen Zeitraum von bis zu 4 Stunden bei Ausgabe oder Auslage und Lebensmittel unter 63 °C für bis zu 2 Stunden bei Ausgabe oder Auslage. Sie lassen außerdem Abtauzyklen und Störungen als unvermeidbare Gründe für einen begrenzten Zeitraum gelten. Ein kritischer Grenzwert für die Lagerung ist deshalb oft eine Temperatur mit einer Dauer: „über 8 °C länger als 2 Stunden“. Halten Sie die Dauer schriftlich fest.
Überwachung: wie oft und womit
Überwachung ist nach dem Codex die Durchführung einer geplanten Abfolge von Beobachtungen oder Messungen. Für jeden CCP legt der Plan fest, was gemessen wird, wie, wie oft und von wem.
Zur Häufigkeit ist der Codex eindeutig: Wo möglich, sollte die Überwachung von CCPs kontinuierlich erfolgen. Ist das nicht möglich, muss die Häufigkeit ausreichen, um nachzuweisen, dass der kritische Grenzwert eingehalten wurde. Die Bekanntmachung der Kommission ergänzt, dass die Methode einen allmählichen Temperaturanstieg im Kühllager berücksichtigen sollte und dass bei Überschreitung eines kritischen Grenzwerts die gesamte Produktion seit der letzten zufriedenstellenden Überwachung zu prüfen ist.
Diese letzte Regel bestimmt das Intervall. Bei einer manuellen Prüfung zweimal am Tag stellt eine um 16:00 Uhr entdeckte Abweichung alles seit der Prüfung um 08:00 Uhr infrage. Bei einem Messwert alle 5 Minuten betrifft die Frage 5 Minuten.
| Schritt | Manuelle Überwachung | Automatische Überwachung |
|---|---|---|
| Kühl- und Tiefkühllagerung | Anzeige oder Fühler bei Arbeitsbeginn und Arbeitsende ablesen; das SFBB-Handbuch verlangt mindestens einmal täglich | Ein Fühler in jedem Gerät, Meldung alle 5 bis 15 Minuten, mit Alarm und Haltezeit |
| Garen | Den dicksten Teil jeder Charge messen, Kerntemperatur aufzeichnen | Ein Fühler im Produkt oder das Protokoll des Ofens, sofern das Gerät validiert ist |
| Abkühlen | Zu Beginn und zu einem festgelegten Zeitpunkt messen; beides aufzeichnen | Ein Produktfühler, der die Abkühlkurve mit Start- und Endzeit aufzeichnet |
| Heißhalten | Zu festgelegten Zeiten während der Ausgabe messen | Ein Fühler im Bain-Marie oder Wärmeschrank, mit Alarm unter 63 °C |
Garen und Abkühlen sind Chargenschritte. Gemessen wird die Kerntemperatur der Charge, und ein Einstichthermometer im dicksten Teil ist oft das beste Instrument. Lagerung und Heißhalten laufen den ganzen Tag und die ganze Nacht, und dort ist eine kontinuierliche Aufzeichnung am nützlichsten. Laut Bekanntmachung der Kommission sollte die Temperatur, wo relevant, (automatisch) aufgezeichnet werden, und Alarme sollten vorzugsweise automatisch sein; für einen kleineren Betrieb genügt ein Minimum-Maximum-Thermometer.
Was der Fühler misst, ist ebenso wichtig wie die Häufigkeit. Die Anzeige eines Kühlgeräts zeigt die Luft am Fühler des Reglers, der für die Regelung platziert ist, nicht für das wärmste Produkt. Der Leitfaden zur Platzierung von Temperaturfühlern beschreibt, wo ein unabhängiger Fühler hingehört, wann ein gepufferter Fühler sinnvoll ist und wie Sie eine Alarmverzögerung einstellen, die eine Abtauung übersteht.
Korrekturmaßnahmen
Der Codex definiert eine Korrekturmaßnahme als jede Maßnahme, die bei einer Abweichung ergriffen wird, um die Beherrschung wiederherzustellen, das betroffene Produkt abzusondern und über seinen Verbleib zu entscheiden. Jede hat drei Teile:
- Beherrschung wiederherstellen. Tür schließen, Verdichter zurücksetzen, Lebensmittel in ein funktionierendes Gerät umlagern, Ofen nachregeln.
- Über die Lebensmittel entscheiden. Sofort verwenden, erneut kühlen, erneut erhitzen oder entsorgen, nach einer Regel, die vor dem Ereignis festgelegt wurde.
- Aufzeichnen. Die Bekanntmachung der Kommission nennt Datum, Uhrzeit, Art der Maßnahme, die handelnde Person und die Nachkontrolle.
Legen Sie die Entscheidungsregeln im Voraus schriftlich fest, damit die Person in der Schicht um 03:00 Uhr keine erfinden muss. Stützen Sie sie auf Zeit und Temperatur. So sagt die FSAI Guidance Note 15, dass Cook-&-Chill-Speisen, die über 5 °C, aber nicht über 10 °C steigen, innerhalb von 4 Stunden zu verzehren sind. Nach der FSAI-Empfehlung zum Abkühlen sind Speisen, die nach 2,5 Stunden noch über 10 °C liegen, sofort zu servieren oder zu entsorgen. Das sind die Regeln der Behörde für diese Prozesse, keine allgemeingültigen. Ihr Plan legt Ihre eigenen fest.
| Abweichung | Beherrschung wiederherstellen | Über die Lebensmittel entscheiden |
|---|---|---|
| Luft in der Kühlzelle 30 Minuten über 5 °C | Türdichtung, Beladung und Regler prüfen | Keine Maßnahme, wenn das Produkt unter dem kritischen Grenzwert liegt |
| Kühlzelle über 8 °C, weniger als 2 Stunden | Ware in ein funktionierendes Gerät umlagern | Produkt messen. Nach der Regel des Plans verwenden oder erneut kühlen |
| Kühlzelle über 8 °C, länger als im Plan vorgesehen | Reparieren oder das Gerät außer Betrieb nehmen | Hochrisikolebensmittel entsorgen, Mengen aufzeichnen |
| Abkühlung zu langsam | In kleinere Portionen teilen, Schockkühler verwenden | Nach Plan auf 75 °C erhitzen und neu beginnen oder entsorgen |
| Heißhalten unter 63 °C | Erneut erhitzen, Gerät prüfen | Innerhalb von 2 Stunden einmal erneut erhitzen; sonst entsorgen |
Aufzeichnungen, die einer Kontrolle standhalten
Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung 852/2004 verlangt die Erstellung von „Dokumenten und Aufzeichnungen, die der Art und Größe des Lebensmittelunternehmens angemessen sind“. Ein kleiner Betrieb kann ein kurzes Formular verwenden. Nach Erwägungsgrund 15 sollen die HACCP-Anforderungen so flexibel sein, dass sie in allen Situationen anwendbar sind, auch in kleinen Betrieben. Die Bekanntmachung der Kommission lässt vereinfachte Aufzeichnungen zu, etwa Checklisten zum Abhaken und Aufzeichnungen nur dann, wenn etwas schiefgeht.
Unabhängig vom Format beantwortet eine Temperaturaufzeichnung fünf Fragen:
- Welches Gerät oder welche Charge, und welches Messgerät?
- Welche Temperatur, und wann wurde gemessen?
- Lag sie innerhalb des Grenzwerts?
- Falls nicht: Was wurde getan, von wem und wann?
- Wer hat die Aufzeichnung danach geprüft?
Der Codex verlangt, dass Überwachungsaufzeichnungen von der überwachenden Person unterschrieben oder abgezeichnet werden. Außerdem verlangt er eine Verifizierung durch eine andere Person. Eine Führungskraft, die die Aufzeichnungen der Woche durchsieht und abzeichnet, führt eine Verifizierung durch.
Bewahren Sie die Aufzeichnungen für einen angemessenen Zeitraum auf. Die Verordnung 852/2004 legt keinen fest. Der Codex empfiehlt einen Zeitraum, der über die Haltbarkeit des Produkts hinausgeht. Für tiefgefrorene Lebensmittel verlangt die Verordnung (EG) Nr. 37/2005 mindestens ein Jahr, bei längerer Haltbarkeit entsprechend länger. Der Leitfaden zu EN 12830 behandelt die Registriergeräte, die diese Verordnung nennt.
Verifizierung: der Nachweis, dass die Überwachung funktioniert
Die Verifizierung prüft, ob die Überwachung ein Problem erkennen würde. Für die Temperatur umfasst sie drei regelmäßige Aufgaben:
- Thermometer prüfen. Das SFBB-Handbuch prüft einen Fühler in Eiswasser (−1 °C bis 1 °C) und in kochendem Wasser (99 °C bis 101 °C). Die FSAI nennt eine engere Toleranz von ±0,5 °C und prüft mindestens zweimal im Jahr.
- Alarme testen. Einen Fühler erwärmen und bestätigen, dass der Alarm die benannte Person auch außerhalb der Arbeitszeit erreicht.
- Aufzeichnungen durchsehen. Auf Lücken, flache Linien, wiederholte Werte und Messungen achten, die jeden Tag zur selben Minute erfolgt sind.
Eine flache Linie bei genau 3,0 °C über eine ganze Woche ist keine gute Aufzeichnung. Sie deutet darauf hin, dass jemand den Zielwert notiert hat, statt das Thermometer abzulesen, oder dass ein Sensor ausgefallen ist.
Was automatische Überwachung leistet und was bei Ihnen bleibt
Ein automatisches System ersetzt das Klemmbrett bei Lagerung und Heißhalten. Den Plan ersetzt es nicht.
| Die automatische Überwachung | Der Lebensmittelunternehmer |
|---|---|
| Liest jedes Gerät alle paar Minuten, Tag und Nacht | Führt die Gefahrenanalyse durch und wählt die CCPs |
| Speichert Messwerte mit Zeitstempel, die das Messgerät erfasst hat und die niemand von Hand eingetragen hat | Legt die kritischen Grenzwerte fest und validiert sie |
| Löst nach einer festgelegten Verzögerung einen Alarm aus, per E-Mail, SMS oder vor Ort | Reagiert auf den Alarm und entscheidet über die Lebensmittel |
| Hält fest, wer den Alarm wann bestätigt hat, mit einer Notiz | Schreibt die Regeln für Korrekturmaßnahmen |
| Zeigt eine Lücke, wenn ein Sensor nicht mehr meldet | Prüft die Thermometer und sieht die Aufzeichnungen durch |
Bei EpiSensor melden drahtlose TES-Temperatursensoren mit Fühler an ein Gateway mit Edge. Das TES-Datenblatt nennt für den wasserdichten Fühler ±0,2 °C von −20 °C bis 70 °C, eine Auflösung von 0,01 °C und bis zu 70.000 im Sensor gespeicherte Messwerte, falls die Funkverbindung ausfällt. Edge führt Grenzwertregeln auf dem Gateway aus, mit einer Zeit, die der Zustand andauern muss, bevor der Alarm ausgelöst wird; eine Türöffnung alarmiert also niemanden. Die Alarme halten fest, wer jeden einzelnen wann bestätigt und abgeschlossen hat, mit optionaler Notiz. In diese Notiz gehört die Korrekturmaßnahme.
Der Leitfaden zur HACCP-Temperaturüberwachung beschreibt eine Ausstattung für Küche oder Markt, der Leitfaden für die Lebensmittelverarbeitung behandelt Abkühlen, Schockkühlen und Versand.
Manche Küchen und Lager haben bereits an jedem Gerät einen Regler. Liest man ihn über Modbus aus, kommen Sollwert, Abtauzustand und Verdampfertemperatur hinzu, die eine Abweichung erklären. Der Leitfaden zu Kältereglern mit Modbus zeigt, wie das geht und warum der Reglerfühler nicht das einzige HACCP-Signal sein sollte.
Ein Beispiel: eine Nacht, eine begehbare Kühlzelle
Die begehbare Kühlzelle eines Restaurants enthält gegarte Fleischwaren und Milchprodukte. Der Plan legt einen Betriebsbereich von 1 °C bis 5 °C fest, einen kritischen Grenzwert von 8 °C und eine Regel: Ware, die weniger als 2 Stunden über 8 °C lag, wird innerhalb von 4 Stunden verwendet; bei längerer Dauer wird sie entsorgt. Ein Fühler misst die Luft an der wärmsten Stelle neben der Tür. Ein zweiter, in einer Flasche Glykol auf dem obersten Regal, folgt dem Produkt.
| Uhrzeit | Ereignis | Was das System tut |
|---|---|---|
| 01:50 | Störabschaltung des Verdichters | Noch nichts: Die Luft hat 3,4 °C |
| 02:35 | Die Luft überschreitet 5 °C | Die Grenzwertregel startet ihre Haltezeit von 30 Minuten |
| 03:05 | Weiterhin über 5 °C | Warnung per SMS an den Koch in Rufbereitschaft |
| 03:20 | Der Koch bestätigt in Edge auf dem Smartphone, Notiz: „Verdichter ausgefallen, Zurücksetzen erfolglos, Ware wird umgelagert“ | Das Alarmprotokoll hält Bestätigung und Notiz fest |
| 04:10 | Ware in die Kühlschränke umgelagert | Produktfühler zuletzt bei 6,8 °C, unter dem kritischen Grenzwert |
| 08:30 | Ein Techniker repariert den Verdichter; die Leitung schließt den Alarm mit einer Notiz ab | Aufzeichnung vollständig |
Der Produktfühler erreichte nie 8 °C, also blieb die Ware nach der Regel des Plans verwendbar. Nach dem Luftfühler allein, der gegen 03:30 Uhr 8 °C überschritt, hätte dieselbe Regel verlangt, die Ware innerhalb von 4 Stunden zu verwenden, also bis zum Service am Morgen, oder sie zu entsorgen. Ohne den Alarm wäre die Abweichung erst bei der Prüfung zur Öffnung um 08:00 Uhr aufgefallen, und der Zustand der Ware wäre für sechs Stunden ungeklärt gewesen.
Häufige Fragen
Was ist ein kritischer Grenzwert im HACCP?
Ein messbarer Wert an einem kritischen Kontrollpunkt, der annehmbare von nicht annehmbaren Lebensmitteln trennt. Der Codex definiert ihn als Kriterium, das Annehmbarkeit von Unannehmbarkeit trennt. Bei Temperaturschritten ist er meist eine Temperatur oder eine Kombination aus Temperatur und Zeit, etwa eine Kerntemperatur von 75 °C oder Kühllagerung bei 8 °C oder darunter.
Wie oft müssen Kühlschranktemperaturen im HACCP geprüft werden?
Das EU-Recht legt keine feste Häufigkeit fest. Der Codex verlangt, einen kritischen Kontrollpunkt wo möglich kontinuierlich zu überwachen oder so häufig zu prüfen, dass eine Abweichung rechtzeitig für eine Reaktion erkannt wird. Das britische Handbuch Safer Food Better Business fordert Gastronomiebetriebe auf, Kühlschränke und Kühlvitrinen mindestens einmal täglich zu prüfen, beginnend mit den Prüfungen bei Arbeitsbeginn. Eine kontinuierliche Aufzeichnung mit Alarm prüft alle paar Minuten, Tag und Nacht.
Wie lange müssen HACCP-Temperaturaufzeichnungen aufbewahrt werden?
Nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 für einen angemessenen Zeitraum. Der Codex empfiehlt, sie länger als die Haltbarkeit des Produkts aufzubewahren. Für tiefgefrorene Lebensmittel verlangt die Verordnung (EG) Nr. 37/2005, Temperaturaufzeichnungen mindestens ein Jahr aufzubewahren, je nach Haltbarkeit auch länger.
Was ist der Unterschied zwischen einem kritischen Grenzwert und einer Zieltemperatur?
Der kritische Grenzwert ist der Wert, ab dem Lebensmittel nicht mehr annehmbar sind und eine Korrekturmaßnahme zwingend ist. Ein Zielwert oder Betriebsgrenzwert liegt innerhalb davon, damit der Prozess korrigiert wird, bevor der kritische Grenzwert erreicht ist. Ein Kühlschrank kann bei 3 °C laufen, bei 5 °C alarmieren und einen kritischen Grenzwert von 8 °C haben.
Macht ein automatisches Temperaturüberwachungssystem einen Betrieb HACCP-konform?
Nein. Es ist ein Überwachungswerkzeug. Der Lebensmittelunternehmer bleibt für Gefahrenanalyse, kritische Grenzwerte, Korrekturmaßnahmen, Verifizierung und Aufzeichnungen verantwortlich. Ein automatisches System macht die Überwachung kontinuierlich und die Aufzeichnung vollständig, und es schlägt Alarm, wenn niemand vor Ort ist.