Das Energy Savings Opportunity Scheme (ESOS) ist die verpflichtende Energiebewertung für große Unternehmen im Vereinigten Königreich. Jede Phase dauert vier Jahre. In jeder Phase ermittelt ein Teilnehmer seinen Gesamtenergieverbrauch, auditiert die Bereiche mit dem größten Verbrauch, sucht wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten, meldet die Erfüllung der Anforderungen und berichtet über die Fortschritte seines Aktionsplans. Dieser Leitfaden folgt der am 30. Juli 2026 veröffentlichten GOV.UK-Anleitung für Phase 4. Sie berücksichtigt die ESOS-Verordnung von 2014 in der Fassung von 2026. Die Vorgaben ändern sich zwischen den Phasen; prüfen Sie vor der Planung die aktuelle Fassung.
Wer teilnehmen muss
Ein Unternehmen im Vereinigten Königreich fällt am maßgeblichen Stichtag unter ESOS, wenn es mindestens 250 Menschen beschäftigt oder wenn sein Jahresumsatz mehr als 44 Mio. £ und seine Bilanzsumme mehr als 38 Mio. £ betragen. Beide finanziellen Schwellen müssen überschritten sein. Erfüllt ein Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe die Kriterien, nimmt die gesamte britische Gruppe teil. ESOS hat eine eigene Größenprüfung; übernehmen Sie die Größenklasse nicht einfach aus dem Jahresabschluss nach dem Companies Act.
Die Environment Agency verwaltet das Programm für das gesamte Vereinigte Königreich. Die zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem eingetragenen Sitz: die Environment Agency in England, Natural Resources Wales in Wales, die Scottish Environment Protection Agency in Schottland und die Northern Ireland Environment Agency in Nordirland. Für Organisationen mit überwiegend offshore ausgeübten Tätigkeiten ist der Secretary of State for Energy Security and Net Zero zuständig. Wer die Energiebewertung unterlässt, riskiert eine zivilrechtliche Sanktion von bis zu 50.000 £ sowie bis zu 500 £ je Arbeitstag für höchstens 80 Arbeitstage. Für eine unterlassene Meldung sind bis zu 5.000 £ zuzüglich derselben täglichen Sanktion vorgesehen, für falsche oder irreführende Angaben bis zu 50.000 £. Zu jeder Sanktion kann auch die Veröffentlichung des Namens der Organisation und des Verstoßes gehören.
Wichtige Fristen
| Vorgang | Datum |
|---|---|
| Phase 3: zweite jährliche Fortschrittsmeldung zum Aktionsplan | Bis zum 5. Dezember 2026 |
| Stichtag für die Teilnahmepflicht in Phase 4 | 31. Dezember 2026 |
| Phase 4: Konformitätsmeldung | Bis zum 5. Dezember 2027 |
| Aktionsplan für Phase 4 | Bis zum 5. Dezember 2028 |
| Erste Fortschrittsmeldung für Phase 4 | Bis zum 5. Dezember 2029 |
| Zweite Fortschrittsmeldung für Phase 4 | Bis zum 5. Dezember 2030 |
| Dritte Fortschrittsmeldung für Phase 4 | Bis zum 5. Dezember 2031 |
Die erste Fortschrittsmeldung für Phase 3 war bis zum 5. Dezember 2025 fällig. Die Meldung im Dezember 2026 ist die letzte Frist dieser Phase. Jede Meldung wird von einem Mitglied der Unternehmensleitung auf Vorstandsebene oder einer gleichgestellten Person freigegeben und über den Online-Dienst MESOS eingereicht. Für einen fehlenden Aktionsplan oder eine fehlende Fortschrittsmeldung verhängen die Aufsichtsbehörden keine Geldbuße; die Programmverwaltung veröffentlicht jedoch das Versäumnis.
Anforderungen an die Bewertung
Für Phase 4 muss ein Teilnehmer:
- Den Gesamtenergieverbrauch über zwölf aufeinanderfolgende Monate berechnen. Dieser Referenzzeitraum muss den 31. Dezember 2026 einschließen und vor dem 5. Dezember 2027 enden. Er umfasst Gebäude, industrielle Prozesse und Verkehr, darunter Straßenfahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge und Züge, die die Organisation betreibt oder betankt.
- Die Bereiche mit erheblichem Energieverbrauch bestimmen, die zusammen mindestens 95 % des Gesamtverbrauchs ausmachen. Der verbleibende Anteil von höchstens 5 % gilt als geringfügig und muss nicht auditiert werden. Alternativ kann der Gesamtverbrauch auditiert werden.
- Diese Bereiche auditieren oder durch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 abdecken. Ein Audit verwendet nach Möglichkeit überprüfbare Daten aus zwölf Monaten und umfasst Besuche an Standorten, die für den Energieverbrauch der Organisation repräsentativ sind. Der zwölfmonatige Auditzeitraum muss nicht dem Referenzzeitraum entsprechen.
- Für jeden Verbrauchszweck mindestens eine Energieintensitätskennzahl berechnen: Gebäude, Verkehr, industrielle Prozesse und sonstige Nutzungen. Beispiele sind kWh je m² Bruttoinnenfläche, kWh je Tonnenmeile und kWh je Produktionseinheit.
- Den Aktionsplan aus Phase 3 überprüfen. Jede Maßnahme benennen, die bis zum 5. Dezember 2027 weder umgesetzt wurde noch umgesetzt wird, und den Grund angeben.
- Die Bewertung durch einen leitenden ESOS-Gutachter prüfen lassen. Das entfällt, wenn der Gesamtverbrauch unter 40.000 kWh liegt oder wenn eine ISO-50001-Zertifizierung allein den gesamten oder den erheblichen Energieverbrauch abdeckt.
- Die Ergebnisse durch ein oder mehrere Mitglieder der Unternehmensleitung auf Vorstandsebene prüfen und die Bewertung freigeben lassen. Das gilt für jeden Teilnehmer.
- Die Konformität über MESOS an die Programmverwaltung melden.
Bei der ISO-50001-Route muss das Zertifikat frühestens am 6. Dezember 2023 ausgestellt worden und am 5. Dezember 2027 gültig sein. Deckt es den Gesamtverbrauch oder den erheblichen Energieverbrauch ab, braucht der Teilnehmer weder einen ESOS-Bericht noch einen leitenden Gutachter. Beide Wege lassen sich kombinieren: ISO 50001 für den zertifizierten Teil der Organisation, ESOS-Audits für den Rest. Bei einer Kombination ist ein leitender Gutachter erforderlich. Display Energy Certificates und Green Deal Assessments sind in Phase 4 keine anerkannten Erfüllungswege mehr. Der Leitfaden zu ISO 50001 erklärt die Norm.
In der EU richtet sich die Auditpflicht nach der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie nach dem Energieverbrauch statt nach der Unternehmensgröße: ein Audit bei mehr als 10 TJ pro Jahr (etwa 2,8 GWh) und ein zertifiziertes Energiemanagementsystem bei mehr als 85 TJ.
Was Unterzähler beitragen
ESOS schreibt keine Unterzähler vor. Fehlen überprüfbare Daten, verlangt die Anleitung eine angemessene Schätzung, möglichst auf Grundlage anderer überprüfbarer Daten. Der Teilnehmer dokumentiert Grund und Methode und gibt die Verwendung von Schätzungen in der Meldung an. Automatische Zählerablesung, Smart-Meter-Daten und halbstündliche Zählerdaten nennt die Anleitung als überprüfbare Quellen. Eine gemeinsam gemessene Versorgung ohne Unterzähler nennt sie als typischen Grund für eine Schätzung.
Ein Standort mit nur einem halbstündlich ausgelesenen Stromzähler hat somit überprüfbare Daten für den Gesamtverbrauch, aber nur geschätzte Aufteilungen darunter. Das Audit und jede Einsparung im Aktionsplan beruhen dann auf diesen Schätzungen. Unterzähler verbessern die Datengrundlage an mehreren Stellen:
| ESOS-Schritt | Beitrag der Unterzähler |
|---|---|
| Gesamtverbrauch | Plausibilitätsprüfung: Der abrechnungsrelevante halbstündliche Gesamtwert abzüglich der Summe der Unterzähler ergibt den nicht untergemessenen Rest. |
| Erheblicher Energieverbrauch | Gemessene kWh je Verteilung, Anlagenteil oder Prozess statt geschätzter Aufteilungen |
| Audit | Halbstundenprofile, die Verbrauch außerhalb der Betriebszeiten, fehlerhafte Zeitpläne und unnötig laufende Anlagen zeigen |
| Energieintensitätskennzahlen | Verbrauch nach Zweck, sodass Prozess-kWh je Tonne die Büros ausschließen |
| Fortschritt des Aktionsplans | Verbrauch vor und nach jeder Maßnahme, verglichen mit einer angepassten Ausgangsbasis |
Erfassen Sie Unterzählerdaten in Intervallen von höchstens 30 Minuten, damit sie mit den halbstündlichen Daten des abrechnungsrelevanten Hauptzählers übereinstimmen. Vergleichen Sie jeden Monat die Summe der Unterzähler mit dem Hauptzähler über dieselben Halbstunden. Der Rest sollte positiv und stabil sein. Ein negativer Rest deutet meist auf doppelt gezählte Stromkreise oder einen Stromsensor an der falschen Phase beziehungsweise mit falschem Übersetzungsverhältnis hin. Ein Sprung im Rest kann durch eine neue Last in einem nicht untergemessenen Stromkreis oder einen ausgefallenen Zähler entstehen. Ein ausgefallener Zähler muss als Datenlücke erscheinen, nicht als Nullwert; sonst sieht der Rest wie eine Einsparung aus. Der Leitfaden zum Zählerabgleich beschreibt die Prüfungen.
Durchgerechnetes Beispiel
Ein Lebensmittelhersteller verbraucht im Referenzzeitraum 6.200.000 kWh. Er hat einen halbstündlich ausgelesenen Strom-Hauptzähler, einen Gaszähler für die Heizkessel und einen dieselbetriebenen Lieferfuhrpark. Die vier größten elektrischen Lasten erhalten Unterzähler.
| Bereich | Datenquelle | kWh | Anteil am Gesamtverbrauch |
|---|---|---|---|
| Kälteanlage | Unterzähler | 1.100.000 | 17,7 % |
| Druckluft | Unterzähler | 900.000 | 14,5 % |
| Produktionslinien | Unterzähler | 700.000 | 11,3 % |
| Büros und Gebäudetechnik | Unterzähler | 450.000 | 7,3 % |
| Strom ohne Unterzähler | Hauptzähler abzüglich Unterzähler | 250.000 | 4,0 % |
| Heizkessel (Erdgas) | Gas-Hauptzähler | 2.300.000 | 37,1 % |
| Lieferfuhrpark (Diesel) | Kraftstoffkartenabrechnungen | 500.000 | 8,1 % |
| Gesamt | 6.200.000 | 100 % |
Die sechs erfassten Bereiche summieren sich auf 5.950.000 kWh beziehungsweise 96,0 % des Gesamtverbrauchs. Die nicht untergemessenen 4,0 % liegen innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 5 %.
Der Standort könnte die 95-%-Grenze auch ohne einen einzigen Unterzähler erreichen, indem er alle 3.400.000 kWh Strom als einen Bereich angibt. Im Audit müsste er diesen Bereich dann durch Schätzungen aufteilen. Aus Typenschilddaten ergeben zwei Kompressoren mit je 90 kW, 60 % Lastfaktor und 6.000 Betriebsstunden pro Jahr rechnerisch 648.000 kWh. Der Unterzähler erfasst jedoch 900.000 kWh, weil jedes Wochenende ein Kompressor läuft, um Leckagen zu versorgen. Sein Profil zeigt von Samstag 14:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr 55 kW, obwohl nicht produziert wird. Bei 40 Stunden pro Woche über 52 Wochen sind das 114.400 kWh im Jahr. Daraus wird die erste Maßnahme des Aktionsplans; derselbe Unterzähler belegt später die Einsparung in den Fortschrittsmeldungen. Der Leitfaden zur Messung von Einsparungen erläutert, wie die Ausgangsbasis an die Produktion angepasst wird.
Das vom Gas-Hauptzähler erfasste Volumen wird mit m³ × 1,02264 × Brennwert (MJ/m³) ÷ 3,6 in Energie umgerechnet. Der Rechner für Gas von m³ in kWh führt diese Umrechnung durch. Der Dieselverbrauch des Fuhrparks stammt aus den Litern der Kraftstoffkartenabrechnungen und wird mit den Brennwerten der britischen Umrechnungsfaktoren in kWh umgerechnet. Der CO₂-Emissionsrechner verwendet dieselben Faktoren.
Referenzzeitraum und Auditdaten planen
ESOS verwendet zwei Zeiträume von jeweils zwölf Monaten. Der Referenzzeitraum gilt für den Gesamtenergieverbrauch, die Bereiche mit erheblichem Energieverbrauch und die Energieintensitätskennzahlen. Er muss den 31. Dezember 2026 einschließen, vor dem 5. Dezember 2027 enden und für jede Versorgung dieselben zwölf Monate umfassen. Das Kalenderjahr 2026 ist möglich; Versorgerrechnungen und die halbstündlichen Abrechnungsdaten decken es ab.
Jedes Audit verwendet seinen eigenen Zeitraum mit zwölf aufeinanderfolgenden Monaten an Daten. Er darf frühestens am 6. Dezember 2022 und frühestens 24 Monate vor Beginn des jeweiligen Audits beginnen. Er muss spätestens am 5. Dezember 2027 enden. Verschiedene Audits dürfen verschiedene Zeiträume verwenden. Im Oktober 2026 installierte Unterzähler können für die auditierten Bereiche daher ein volles Messjahr vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. September 2027 liefern.
Wird das Kalenderjahr 2026 als Referenzzeitraum gewählt, muss die Aufteilung des Gesamtverbrauchs nach Zweck für die neun Monate vor der Installation der Unterzähler weiterhin geschätzt werden. Ein Referenzzeitraum vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. September 2027 umfasst ebenfalls den 31. Dezember 2026 und legt beide Zeitfenster auf dasselbe gemessene Jahr. Bis zum 5. Dezember 2027 bleiben dann etwa neun Wochen für den Auditbericht, die Prüfung durch den leitenden Gutachter und die Freigabe durch die Unternehmensleitung.
Ein Audit darf einen kürzeren Zeitraum mit überprüfbaren Daten oder für die zwölf Monate eine angemessene Schätzung verwenden. Der Teilnehmer muss die Gründe dokumentieren und die Verwendung der Schätzung melden. Legen Sie die Zeiträume vor der Installation fest und planen Sie die Audittermine rückwärts von der Frist aus.
Messung für ESOS mit EpiSensor
ZEM-Strommessgeräte erfassen Verteilungen und Anlagenteile mit Unterzählern. Ein ZPC-Impulszähler liest den Impulsausgang eines vorhandenen Gas- oder Wasserzählers. Die Geräte übertragen ihre Werte über das Zigbee-Mesh an einen Gateway; zu jedem Schaltschrank muss daher kein Datenkabel zurückgeführt werden. Ein ZEM wird mit angeschlossenen und kalibrierten Stromsensoren geliefert. Die Genauigkeitsklasse 0.5S nach IEC 62053-22 gilt für das Messgerät und seine Sensoren als Gesamtsystem.
Edge auf dem Gateway speichert die Historie vor Ort. Die Datenseite exportiert das aktuell geladene Diagramm als CSV. Jede Zeile enthält einen Zeitstempel in Millisekunden; eine fehlende Messung erscheint als leere Zelle und nicht als Null. Der Export entspricht dem geladenen Diagramm. Prüfen Sie deshalb Zeitraum und Aggregation, bevor Sie ihn an einen Gutachter weitergeben. Edge kann die Messwerte auch per MQTT oder HTTPS an die vorhandene Energieplattform des Standorts senden. EpiSensor-Hardware erfasst keine Fahrzeuge; der Kraftstoffverbrauch des Fuhrparks bleibt in den Kraftstoffkartenabrechnungen.
Häufige Fragen
Wer muss an ESOS teilnehmen?
Unternehmen im Vereinigten Königreich, die am maßgeblichen Stichtag mindestens 250 Menschen beschäftigen oder deren Jahresumsatz mehr als 44 Mio. £ und deren Bilanzsumme mehr als 38 Mio. £ beträgt. Erfüllt ein Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe die Kriterien, nimmt die gesamte britische Gruppe teil.
Wann endet die Frist für ESOS Phase 4?
Stichtag für die Teilnahmepflicht ist der 31. Dezember 2026; die Konformitätsmeldung ist bis zum 5. Dezember 2027 fällig. Der Aktionsplan für Phase 4 ist bis zum 5. Dezember 2028 einzureichen. Jährliche Fortschrittsmeldungen folgen bis zum 5. Dezember 2029, 2030 und 2031.
Schreibt ESOS Unterzähler vor?
Nein. Fehlen überprüfbare Daten, muss der Teilnehmer angemessen schätzen, die Gründe dokumentieren und die Verwendung von Schätzungen in der Meldung angeben. Ein typischer Grund ist eine gemeinsam gemessene Versorgung ohne Unterzähler. Unterzähler ersetzen die geschätzte Aufteilung durch gemessene kWh für jeden Bereich mit erheblichem Energieverbrauch.
Welche Sanktionen sieht ESOS vor?
Für die unterlassene Bewertung bis zu 50.000 £, zuzüglich bis zu 500 £ je Arbeitstag für höchstens 80 Arbeitstage. Für eine unterlassene Meldung bis zu 5.000 £ zuzüglich derselben täglichen Sanktion. Für falsche oder irreführende Angaben bis zu 50.000 £.