Alle Kundenaufträge unterliegen diesen Geschäftsbedingungen sowie allen zusätzlichen Bedingungen, die in einem EpiSensor-Angebot oder einer EpiSensor-Auftragsbestätigung enthalten sind oder diesen beiliegen. EpiSensor weist ausdrücklich alle gedruckten Bestimmungen in den gedruckten Aufträgen des Kunden einschließlich zugehöriger Formulare und/oder Dokumente zurück, und der Kunde verzichtet auf diese. Diese Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit der EpiSensor-Auftragsbestätigung die gesamte Vereinbarung zwischen EpiSensor und dem Kunden in Bezug auf einen Kundenauftrag und die darin vorgesehenen Materialien und/oder Dienstleistungen.
Diese Geschäftsbedingungen ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Erklärungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und der Unterschrift von EpiSensor, um EpiSensor zu binden. Bei einem Widerspruch zwischen dem Auftrag des Kunden oder den zugehörigen Dokumenten und diesen Geschäftsbedingungen sind diese Geschäftsbedingungen einschließlich der Auftragsbestätigung maßgebend.
1. Definitionen und Auslegung
In diesem Dokument gelten folgende Definitionen:
„EpiSensor“ bezeichnet EpiSensor Limited und/oder die von ihr benannten Tochtergesellschaften.
„Kunde“ bezeichnet die Person oder Rechtseinheit ungeachtet ihrer Rechtsform, der die Materialien und/oder Dienstleistungen bereitgestellt werden.
„Lieferung“ bezeichnet das Datum, an dem der Kunde die Materialien erhält oder die Dienstleistungen am vom Kunden bezeichneten Ort abgeschlossen werden.
„Geistiges Eigentum“ bezeichnet alle Zeichnungen, Daten, Entwürfe, Werkzeuge, Geräte, Verfahren, technischen Änderungen, Erfindungen, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte, Maskenwerke, Quellcodes, Objektcodes, Patente, Patentanmeldungen, Know-how, Computer- und/oder Produktsoftware und sämtliche Teile davon, Marken sowie alle sonstigen technischen oder anderen Informationen.
„Materialien“ bezeichnet die Produkte und/oder Standardsoftware, die dem Kunden zum Zeitpunkt des Verkaufs zum Verkauf angeboten oder lizenziert werden.
„Auftrag“ bezeichnet die Bestellung des Kunden zum Kauf von Materialien und/oder Dienstleistungen unter Ausschluss aller darauf abgedruckten Geschäftsbedingungen und stellt ein Angebot des Kunden dar, die Materialien und/oder Dienstleistungen gemäß den hier genannten Geschäftsbedingungen zu erwerben. Aufträge können mündlich oder schriftlich über einen Vertriebsmitarbeiter, telefonisch, per Fax, per Bestellung oder online über die Website von EpiSensor erteilt werden. Mündliche Aufträge sind für den Kunden genauso bindend wie schriftliche Aufträge.
„Auftragsbestätigung“ bezeichnet die schriftliche Annahme des Kundenauftrags durch EpiSensor gemäß den hier genannten Geschäftsbedingungen und ist für den Kunden bindend.
„Preis“ bezeichnet die in der Auftragsbestätigung und den Rechnungen ausgewiesenen Gesamtkosten der Materialien und/oder Dienstleistungen einschließlich Steuern.
„Produkt“ bezeichnet Geräte, die von EpiSensor entwickelt und hergestellt wurden, oder Geräte anderer Hersteller, die EpiSensor dem Kunden zum Verkauf anbietet. Standardsoftware ist kein Produkt.
„Angebot“ bezeichnet den für die Dienstleistungen und/oder Materialien von EpiSensor angegebenen Preis. Angebote für Dienstleistungen enthalten den Zeitplan.
„Zeitplan“ bezeichnet den mit dem Kunden vereinbarten Zeitplan für die Erbringung und Lieferung der Dienstleistungen.
„Dienstleistungen“ bezeichnet verschiedene Arten von Dienstleistungen, die EpiSensor dem Kunden bereitstellt. Dienstleistungen sind keine Materialien. Für Dienstleistungen fallen zusätzliche Gebühren an.
„Versanddatum“ bezeichnet das Datum, an dem EpiSensor den Versand der Materialien an den Kunden vorgesehen hat.
„Standardsoftware“ bezeichnet einen Satz von Anweisungen, mit denen Hardware beziehungsweise nicht intelligente Produkte Informationen speichern, bearbeiten und/oder verarbeiten können. Standardsoftware wird von EpiSensor separat oder als Teil eines Produktverkaufs lizenziert. Standardsoftware ist kein Produkt.
2. Angebote, Aufträge und Auftragsbestätigungen
2.1 Angebote bedürfen der Schriftform und sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.
2.2 Angebote für Dienstleistungen können anschließend im gegenseitigen Einvernehmen angemessen angepasst werden, um nachteilige Kostenauswirkungen für EpiSensor widerzuspiegeln, die entstehen durch:
- Änderungen oder Verzögerungen des Kunden außerhalb des Umfangs der Dienstleistungen oder
- gesetzliche und/oder regulatorische Änderungen nach Ausstellung des Angebots für die Dienstleistungen oder
- die Nichterfüllung der in diesen Geschäftsbedingungen genannten Pflichten des Kunden.
2.3 EpiSensor teilt dem Kunden jede Anpassung des angebotenen Preises schriftlich mit.
2.4 Kann keine Einigung über den angepassten Preis erzielt werden, ist EpiSensor berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise zu kündigen. Zusätzlich zu allen anderen EpiSensor verfügbaren Rechtsmitteln hat der Kunde EpiSensor unverzüglich für bereits gelieferte Materialien und/oder erbrachte Dienstleistungen zu bezahlen.
2.5 Ein Auftrag stellt ein Angebot des Kunden dar, die Materialien und/oder Dienstleistungen gemäß den hier genannten Geschäftsbedingungen zu erwerben.
2.6 Aufträge können mündlich oder schriftlich über einen Vertriebsmitarbeiter, telefonisch, per Fax, per Bestellung oder online über die Website von EpiSensor erteilt werden. Mündliche Aufträge sind für den Kunden genauso bindend wie schriftliche Aufträge.
2.7 Eine Auftragsbestätigung stellt die Annahme des Kundenauftrags durch EpiSensor gemäß den hier genannten Geschäftsbedingungen dar.
3. Änderungen an Kundenaufträgen
3.1 Der Kunde darf seinen Auftrag nicht ohne schriftliche Zustimmung von EpiSensor ändern.
3.2 Wird eine Änderung eines Kundenauftrags vereinbart, legt EpiSensor ein überarbeitetes Angebot über die durch die gewünschte Änderung entstehenden zusätzlichen Kosten vor. Der Kunde verpflichtet sich, diese zusätzlichen Kosten zu bezahlen.
3.3 EpiSensor behält sich das Recht vor, den Auftrag zu ändern, wird den Kunden über solche Änderungen informieren, dessen Zustimmung einholen und die Änderungen in der Auftragsbestätigung bestätigen.
4. Preis und Zahlung
4.1 Die für Materialien und Dienstleistungen angebotenen Preise beruhen auf den veröffentlichten Listenpreisen von EpiSensor, die bei Eingang des Kundenauftrags bei EpiSensor gelten, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist.
4.2 EpiSensor kann alle veröffentlichten Listenpreise ohne Vorankündigung ändern. EpiSensor behält sich das Recht vor, Materialien und/oder Dienstleistungen zu ändern oder Materialien und/oder Dienstleistungen nach eigenem Ermessen einzustellen.
4.3 Der Kunde muss den Preis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum gemäß den dort genannten Bedingungen bezahlen. EpiSensor behält sich das Recht vor, die Lieferung von Dienstleistungen oder Materialien bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
4.4 Auf ausstehende Beträge können Verzugszinsen in Höhe von 3 % pro Jahr oder in der gesetzlich höchstzulässigen Höhe berechnet werden.
4.5 Die Kosten der Beitreibung verspäteter Zahlungen oder der Rückholung von Materialien trägt der Kunde.
4.6 Alle fälligen Beträge sind in Euro zu zahlen, sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
5. Zeitplan für die Erbringung von Dienstleistungen
5.1 EpiSensor erbringt die Dienstleistungen gemäß dem im Angebot angegebenen Zeitplan. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung des Zeitplans. Jede Partei prüft jedoch angemessene Vorschläge der anderen Partei für Änderungen am Zeitplan sorgfältig; vereinbarte Änderungen werden schriftlich festgehalten.
5.2 Termine für die Erbringung von Dienstleistungen werden von EpiSensor nach Treu und Glauben geschätzt, jedoch nicht garantiert.
5.3 Sofern im Angebot nichts anderes festgelegt ist, erhält EpiSensor zur Erbringung der Dienstleistungen jederzeit uneingeschränkten Zugang zum Standort des Kunden und zu allen anderen Orten, an denen die Dienstleistungen erbracht werden sollen, einschließlich Überstunden, Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
6. Verpackung, Versand und Termine für Dienstleistungen
6.1 Alle Produkte werden für den Versand angemessen verpackt. EpiSensor kann Verpackungs- und/oder Packkosten einschließlich besonderer Dokumentation zur Erfüllung der Kundenanforderungen berechnen.
6.2 Das Versanddatum für Materialien oder der Termin für die Erbringung der Dienstleistungen wird von EpiSensor geschätzt, jedoch nicht garantiert.
6.3 Der Versand erfolgt vom Versandstandort von EpiSensor in Limerick, Irland.
6.4 Der Kunde wird EpiSensor ungeachtet der Umstände nicht für Verbindlichkeiten, Vertragsstrafen oder Gebühren jeglicher Art aufgrund einer verspäteten Erbringung der Dienstleistungen haftbar machen.
6.5 EpiSensor übernimmt keine Haftung für unmittelbare Schäden oder pauschalierten Schadensersatz während des Versands oder der Lieferung von Materialien. Materialien können nach Ermessen von EpiSensor in Teillieferungen angeboten werden.
6.6 Bei einer vom Kunden gewünschten Versandverzögerung oder einer Verzögerung aufgrund fehlender Versandanweisungen lagert EpiSensor alle betroffenen Materialien auf Risiko und Kosten des Kunden. EpiSensor stellt dem Kunden den vollen Preis der Materialien einschließlich einer zusätzlichen Lagergebühr in Rechnung.
7. Eigentum, Verlustgefahr und Versicherung
7.1 Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung und die Versicherungsverantwortung für die Produkte gehen mit der Annahme des Produkts durch den Versanddienstleister oder Beförderer von EpiSensor auf den Kunden über.
7.2 Das Eigentum an allen Materialien verbleibt bis zum vollständigen Zahlungseingang bei EpiSensor.
7.3 Software verbleibt im Eigentum von EpiSensor oder seinen Lizenzgebern; die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung und die Versicherungsverantwortung gehen jedoch am Versandstandort von EpiSensor auf den Kunden über.
8. Abnahme von Materialien und/oder Dienstleistungen
8.1 Entsprechen gelieferte Materialien und/oder Dienstleistungen nicht den in der Auftragsbestätigung angegebenen Materialien und/oder Dienstleistungen, hat der Kunde EpiSensor unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach der Lieferung, schriftlich zu benachrichtigen. Danach haftet EpiSensor dem Kunden gegenüber nicht mehr.
8.2 Der Kunde muss für die Rücksendung von Materialien an EpiSensor eine Genehmigung einholen und die Materialien zur erforderlichen Berichtigung oder Vervollständigung zurücksenden.
8.3 Bei Dienstleistungen ergreift EpiSensor unverzüglich und ohne zusätzliche Kosten Maßnahmen zur Berichtigung unzureichender Dienstleistungen, sofern EpiSensor feststellt, dass die Ursache bei EpiSensor liegt.
9. Garantie für Materialien und Dienstleistungen
9.1 EpiSensor gewährleistet ab dem Versanddatum an den Kunden, dass Produkte, die den Namen EpiSensor tragen, im Wesentlichen den zum Versanddatum geltenden EpiSensor-Spezifikationen entsprechen und frei von wesentlichen Mängeln sind.
9.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Materialien und/oder Dienstleistungen für seine Bedürfnisse geeignet sind. EpiSensor übernimmt insoweit keine Garantie und gewährleistet insbesondere keine Eignung für einen bestimmten Zweck. Die Eignung für die besonderen Bedürfnisse des Kunden muss vor dem Auftrag schriftlich mit EpiSensor vereinbart werden.
9.3 EpiSensor gewährleistet, dass die Dienstleistungen fachgerecht erbracht werden.
9.4 Der Kunde muss EpiSensor unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach der Lieferung, schriftlich über jeden behaupteten Mangel an den Materialien und/oder Dienstleistungen informieren. EpiSensor oder ein Beauftragter darf die Materialien und/oder Dienstleistungen auf dem Gelände des Kunden prüfen und behebt Mängel nach eigenem Ermessen durch Reparatur oder Ersatz. EpiSensor muss die Rücksendung solcher Materialien genehmigen. Der Kunde sendet sie auf eigene Kosten mit derselben Versandart, mit der sie an ihn geliefert wurden, an den Ort zurück, von dem aus sie an den Kunden geliefert wurden.
9.5 Abgesehen von den Bestimmungen der Garantie- und RMA-Richtlinie von EpiSensor übernimmt EpiSensor keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für Zustand, Qualität, Leistung, Marktgängigkeit oder Haltbarkeit der Materialien und/oder Dienstleistungen. Alle derartigen Garantien werden hiermit ausgeschlossen.
10. Haftung
10.1 Außer bei Haftung für Personenschäden einschließlich Krankheit und Tod übernimmt EpiSensor keine Haftung für Verluste oder Schäden einschließlich unmittelbarer Schäden und Folgeschäden, die im Zusammenhang mit gelieferten Materialien und/oder Dienstleistungen oder aufgrund von Fahrlässigkeit von EpiSensor, seinen Mitarbeitern oder Beauftragten unmittelbar oder mittelbar erlitten werden, entstehen oder anfallen können.
10.2 Unbeschadet von Klausel 10.1 übernimmt EpiSensor keine Haftung für:
- Ansprüche in Bezug auf oder aufgrund der Verwendung von Geräten, die nicht den Namen EpiSensor tragen;
- Verluste oder Schäden aufgrund einer Verwendung der gelieferten Materialien und/oder Dienstleistungen, die nicht dem vorgesehenen Verwendungszweck entspricht;
- Verluste aufgrund eines Mangels an Materialien und/oder Dienstleistungen, den EpiSensor gemäß Klausel 9.4 behoben hat.
11. Abtretung
11.1 EpiSensor kann seine Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte abtreten, untervergeben oder übertragen und wird den Kunden schriftlich darüber informieren.
11.2 Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EpiSensor abtreten, untervergeben oder übertragen. Jede Abtretung, Untervergabe oder Übertragung ohne diese Zustimmung ist unwirksam.
12. Rechte an geistigem Eigentum
12.1 Sämtliches geistiges Eigentum, das von oder für EpiSensor bei der Herstellung von Materialien oder der Erbringung von Dienstleistungen, die hierunter verkauft, erbracht oder lizenziert werden, entwickelt, geschaffen oder bereitgestellt wird, ist und bleibt alleiniges Eigentum von EpiSensor beziehungsweise gegebenenfalls seiner Lizenzgeber.
12.2 Der Kunde verpflichtet sich, erworbene Materialien nicht zurückzuentwickeln.
12.3 Ist ein Produkt, das den Namen EpiSensor trägt, nach Auffassung von EpiSensor wahrscheinlich Gegenstand eines Anspruchs wegen Verletzung eines gültigen irischen oder internationalen Urheberrechts oder Patents oder wird es Gegenstand eines solchen Anspruchs, wird EpiSensor nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder:
- das Produkt so ändern, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt;
- den Anspruch durch Beschaffung des Rechts für den Kunden beilegen, das Produkt weiterhin zu verwenden; oder
- den Kunden gegen den Anspruch verteidigen. In diesem Fall muss der Kunde EpiSensor auf Verlangen angemessen unterstützen. EpiSensor ersetzt dem Kunden alle tatsächlich entstandenen Schäden, die von einem letztinstanzlichen Gericht zugesprochen wurden, sofern der Kunde die angeforderte Unterstützung leistet.
12.4 Der Kunde muss EpiSensor unverzüglich alle Tatsachen und Umstände schriftlich mitteilen, die für eine ordnungsgemäße Verteidigung gegen einen Anspruch notwendig oder zweckmäßig sind. EpiSensor ist nicht für einen Vergleich verantwortlich, der ohne schriftliche Zustimmung von EpiSensor geschlossen wurde.
12.5 Ist nach Auffassung von EpiSensor keine der vorstehenden Alternativen für EpiSensor in angemessener Weise verfügbar, darf EpiSensor den Verkauf der Materialien und/oder Dienstleistungen einstellen. In diesem Fall kann der Kunde:
- diese auf eigenes Risiko weiterverwenden, bis eine einstweilige Verfügung oder andere gerichtliche Anordnung die weitere Verwendung untersagt; oder
- die Materialien einschließlich zugehöriger Datenträger, gedruckter Unterlagen und „Online“- oder elektronischer Dokumentation an EpiSensor zurückgeben und eine anteilige Erstattung des Produktkaufpreises auf Grundlage eines festgelegten anteiligen Zeitraums von fünf (5) Jahren ab Lieferung der Materialien durch EpiSensor erhalten.
12.6 Der Kunde stellt EpiSensor von Ansprüchen frei, die entstehen durch:
- Verwendung des Produkts auf andere als die vorgesehene Weise;
- eine tatsächliche oder behauptete Verletzung eines Patents oder Urheberrechts, das von einem anderen Land als der Republik Irland oder einem anderen Land erteilt wurde, in dem EpiSensor Patent- oder Urheberrechtsschutz erlangt hat;
- Änderungen am Produkt, die nicht von EpiSensor genehmigt wurden;
- Betrieb des Produkts zusammen mit anderen Produkten, die der Kunde für seine Verwendung ausgewählt hat; oder
- die Einhaltung vom Kunden vorgegebener Entwürfe, Materialverwendungen oder Spezifikationen durch EpiSensor. In diesem Fall verteidigt der Kunde EpiSensor gegen Ansprüche wegen Verletzung eines Urheberrechts oder Patents, stellt EpiSensor davon frei und hält EpiSensor schadlos.
13. Vertrauliche Informationen
13.1 Beide Parteien behandeln sämtliche von der jeweils anderen Partei erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich und geben sie nicht an andere Personen oder Rechtseinheiten weiter.
13.2 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die unbefugte Verwendung oder Offenlegung vertraulicher Informationen EpiSensor einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen würde, für den kein angemessener Rechtsbehelf bestünde. Jeder tatsächliche oder beabsichtigte Verstoß gegen diese Klausel berechtigt EpiSensor daher zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln zur sofortigen Unterlassungsverfügung. Die hierin enthaltenen Pflichten gelten ausdrücklich über die vollständige Zahlung aller Kundenaufträge hinaus.
14. Kündigung
14.1 Jede Partei kann den Auftrag kündigen, wenn die andere Partei eine ihrer wesentlichen Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt und die Nichterfüllung nicht innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Mitteilung an die säumige Partei behoben wird.
14.2 EpiSensor kann nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden einzelne oder alle Kundenaufträge kündigen, wenn:
- der Kunde eine Vermögensübertragung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt, seine Schulden bei Fälligkeit nicht begleichen kann, freiwillig Insolvenz beantragt oder als zahlungsunfähig beziehungsweise insolvent erklärt wird;
- der Kunde die Materialien und/oder Dienstleistungen nicht innerhalb der hier festgelegten Frist bezahlt;
- der Kunde gegen Exportkontrollvorschriften verstößt.
15. Stornierungen und Rücksendungen ohne Mangel
15.1 EpiSensor kann nach eigenem Ermessen schriftlich die Stornierung eines Auftrags ohne Produktmangel gestatten. Voraussetzung ist, dass EpiSensor die entstandenen Kosten vom Kunden zurückerhält und der Kunde die in dieser Klausel vorgesehene Bearbeitungsgebühr zahlt.
15.2 Wird nur ein Teil eines Auftrags storniert, kann EpiSensor dem Kunden die Differenz zwischen dem Verkaufspreis pro Einheit für die bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich versandte Menge und dem Verkaufspreis pro Einheit für die bestellte Menge in Rechnung stellen.
15.3 Für alle Rücksendungen, die nicht auf einen von der Garantie gedeckten Mangel zurückzuführen sind, fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Bei Aufträgen unter 200 € beträgt die Wiedereinlagerungsgebühr 20 €. Bei Aufträgen über 200 € beträgt sie 10 %.
15.4 Kunden können Produkte nur unter folgenden Bedingungen an EpiSensor zurücksenden und eine Gutschrift oder Erstattung erhalten:
- Der Kunde muss über den Helpdesk-Bereich der EpiSensor-Website einen Antrag auf Rücksendegenehmigung (RMA) stellen oder alternativ EpiSensor kontaktieren, um eine RMA-Nummer zu erhalten, die auf allen zugehörigen Rücksendeunterlagen anzugeben ist.
- Die Rücksendung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem auf den Lieferunterlagen angegebenen Lieferdatum oder der Abholung der Produkte erfolgen. Nach mehr als 30 Tagen nimmt EpiSensor keine Produkte zurück.
- Die Produkte müssen im ursprünglichen Zustand und in der Originalverpackung an EpiSensor zurückgesendet werden und unmittelbar wiederverkaufsfähig sein. Die Produktverpackung muss frei von Schäden und Markierungen sein.
- Der Kunde muss die Anweisungen auf dem RMA-Formular zum Verfahren für die Rücksendung des Produkts an EpiSensor befolgen.
15.5 Sendet der Kunde Produkte nicht gemäß Klausel 15.4 (1) bis (4) an EpiSensor zurück, etwa nach Ablauf der Rückgabefrist oder in einem ungeeigneten Zustand, kann EpiSensor die Annahme verweigern und die Produkte auf Kosten des Kunden an ihn zurücksenden.
15.6 Von dieser Rückgaberichtlinie ohne Mangel ausgeschlossen sind Software, kalibrierte Produkte, nicht im Katalog geführte Produkte, speziell angefertigte Produkte und alle Produkte, die als nicht stornierbar (NC) oder nicht rückgabefähig (NR) angeboten wurden.
15.7 EpiSensor übernimmt keine Verantwortung für Verlust oder Beschädigung von Produkten beim Transport vom Kunden zu EpiSensor oder für Artikel, die EpiSensor zusammen mit ihnen erhält.
16. Gerichtsstand
16.1 Diese Geschäftsbedingungen sind nach dem Recht der Republik Irland auszulegen und unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der irischen Gerichte.
17. Salvatorische Klausel
17.1 Wird eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen von einem Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt, führt dies nicht zur Undurchsetzbarkeit eines anderen Teils dieser Geschäftsbedingungen. Vielmehr sind diese Geschäftsbedingungen so auszulegen, als enthielten sie die betreffende ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung nicht.
18. Höhere Gewalt
18.1 EpiSensor haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung seiner Pflichten aufgrund von Ursachen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Bei einer solchen Verzögerung verlängert sich der Termin für Versand oder Leistung entsprechend.
18.2 Verhindert oder verzögert ein Ereignis höherer Gewalt die Leistung von EpiSensor länger als sechs (6) Monate, ist EpiSensor berechtigt, den betreffenden Auftrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
19. Softwarelizenz
19.1 EpiSensor lizenziert die Standardsoftware an den Kunden, wenn sie in einem Produktverkauf enthalten ist oder separat erworben wird, gemäß den Bestimmungen der EULA (Software License Agreement) von EpiSensor.
20. Fortgeltung von Bestimmungen
20.1 Die Beendigung oder Stornierung eines Kundenauftrags oder einer zwischen den Parteien begründeten Beziehung sowie die Lieferung von Materialien oder Erbringung von Dienstleistungen berührt nicht die Pflichten und Rechte der Parteien aus diesen Geschäftsbedingungen, die ihrer Natur nach ungeachtet einer solchen Beendigung, Stornierung, Lieferung oder Leistung fortgelten.