Flexibilität und Netzanschlussregeln

VDE-AR-N 4110: Anschlussregeln für die Mittelspannung erklärt

VDE-AR-N 4110:2023-09 ist die TAR Mittelspannung: Geltungsbereich, 4105 oder 4110, Einheiten- und Anlagenzertifikate, Blindleistung und Inbetriebsetzung.

Die VDE-AR-N 4110 ist die technische Anschlussregel für Kundenanlagen am Mittelspannungsnetz, die TAR Mittelspannung. Sie legt die Anforderungen an Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Erzeugungsanlagen, Speichern, Bezugsanlagen und Mischanlagen fest, die über 1 kV und unter 60 kV angeschlossen sind, und setzt die europäischen Netzkodizes für Erzeugungsanlagen (NC RfG, Typ B und C) und für Verbrauchsanlagen (NC DCC) in Deutschland um. Die aktuelle Ausgabe ist die VDE-AR-N 4110:2023-09, anzuwenden seit dem 1. September 2023.

VDE-AR-N 4110 im Überblick

ThemaVDE-AR-N 4110:2023-09
Aktuelle AusgabeVDE-AR-N 4110:2023-09, erschienen am 18. August 2023, anzuwenden seit dem 1. September 2023. Sie ersetzt die VDE-AR-N 4110:2018-11 und die Berichtigung 1:2020-10
Gilt fürErzeugungs-, Bezugs-, Speicher- und Mischanlagen am Mittelspannungsnetz, über 1 kV und unter 60 kV, 50 Hz
Änderung gegenüber 2018Ein neu gestaltetes Einzelnachweisverfahren (Anlagenzertifikat C) für Erzeugungsanlagen von 135 kW bis 950 kW. Einheiten- und Komponentenzertifikate nach der Ausgabe 2018 bleiben gültig
EntwurfE VDE-AR-N 4110:2024-11, Konsultation vom 25. Oktober bis 25. Dezember 2024
AnlagenzertifikatErforderlich für Anlagen des Typs B und C (in Deutschland ab 135 kW), mit Ausnahmen nach NELEV bis 270 kW Einspeiseleistung und 500 kW installierter Leistung
BlindleistungDer Netzbetreiber wählt Verfahren und Kennlinie: Q(U), Q(P), cos φ(P), festen cos φ oder feste Blindleistung
WirkleistungReduzierungsvorgaben des Netzbetreibers werden direkt umgesetzt. Die Wirkleistungsreduktion bei Überfrequenz beginnt bei einem Schwellenwert, den der RfG zwischen 50,2 Hz und 50,5 Hz erlaubt; die TAB des Netzbetreibers legt den Wert fest
Bedingungen des NetzbetreibersJeder Netzbetreiber veröffentlicht eigene TAB Mittelspannung mit netzspezifischen Ergänzungen

Quellen: Seite und FAQ des VDE FNN zur TAR Mittelspannung, Produktseite des VDE Verlags und die Liste der VDE-Anwendungsregeln des VDE FNN. Die vollständige Anwendungsregel ist beim VDE Verlag erhältlich.

Welche Ausgabe der VDE-AR-N 4110 ist aktuell?

Der VDE FNN führt die VDE-AR-N 4110:2023-09 als gültig. Ihre einzige technische Änderung gegenüber der Ausgabe 2018-11 ist das neue Einzelnachweisverfahren für Anlagen von 135 kW bis 950 kW. Die Anforderungen an Erzeugungseinheiten und Komponenten haben sich nicht geändert, deshalb bleiben Einheiten- und Komponentenzertifikate nach der Ausgabe 2018 gültig.

Eine vollständige Überarbeitung läuft. Der VDE FNN hat den Entwurf E VDE-AR-N 4110:2024-11 am 25. Oktober 2024 veröffentlicht und Stellungnahmen bis 25. Dezember 2024 entgegengenommen. Die FAQ zur VDE-AR-N 4105:2026-03 verweisen bereits auf Anhangsnummern einer künftigen VDE-AR-N 4110:2026, weil die Mittelspannungsregel nach der Niederspannungsregel veröffentlicht wird. Bis die neue Ausgabe in der Liste des VDE FNN als gültig erscheint: nach der Ausgabe 2023-09 planen, die im Netzanschlussangebot genannte Ausgabe dokumentieren und beim Netzbetreiber erfragen, wie er ein Projekt behandelt, das nach Erscheinen der neuen Ausgabe in Betrieb geht.

VDE-AR-N 4105, 4110 oder 4120: Welche Regel gilt?

Zuerst entscheidet die Spannungsebene am Netzanschlusspunkt. Die deutschen technischen Anschlussregeln sind nach Spannungsebenen gegliedert:

RegelNetzanschlusspunktHinweise
VDE-AR-N 4105Niederspannung, bis 1 kVErzeugungsanlagen und Speicher. Die Ausgabe 2026 enthält ein Verfahren für einige kleinere Anlagen an der Mittelspannung
VDE-AR-N 4110Mittelspannung, über 1 kV und unter 60 kVAlle Kundenanlagen: Erzeugung, Bezug, Speicher und Mischanlagen
VDE-AR-N 4120Hochspannung, 110 kVAnlagen unter 950 kW an der Hochspannung folgen der vereinfachten 4120/A1; laut VDE FNN sollen sie künftig von der 4110 abgedeckt werden
VDE-AR-N 4130HöchstspannungAnschlüsse an das Übertragungsnetz

Zwei Regelungen verwischen die Grenze für kleine Anlagen an der Mittelspannung. Die Anwendungshilfe des VDE FNN vom 10. März 2023 erlaubt für ein Mittelspannungsprojekt die VDE-AR-N 4105 mit übergeordnetem Entkupplungsschutz, wenn die umrichterbasierten Erzeugungseinheiten (Typ 2) und Speicher jeweils unter 135 kW und insgesamt unter 270 kW bleiben. Darüber gilt der Weg nach 4110 mit Einheiten- und Anlagenzertifikaten nach 4110. Die Ausgabe 2026 der VDE-AR-N 4105 erweitert ihr eigenes Verfahren auf Mittelspannungsanlagen mit einer Summe der Wechselrichterleistungen von 135 kW bis 500 kW und einer vereinbarten Einspeiseleistung bis 270 kW, eingestellt mit einem Mittelspannungs-Parametersatz.

Auch die Leistungsklasse zählt. Nach den deutschen Schwellenwerten, die die Bundesnetzagentur am 24. April 2018 genehmigt hat, ist eine Erzeugungsanlage ab 135 kW (etwa 150 kVA) vom Typ B, ab 36 MW vom Typ C und ab 45 MW oder ab 110 kV vom Typ D. Die VDE-AR-N 4110 setzt die Anforderungen an Typ B und Typ C um.

Bestandsanlagen zählen mit. Laut Anwendungshilfe sind bestehende Erzeugungseinheiten am selben Netzanschlusspunkt in die Summe einzurechnen. Kommen 100 kW PV zu einem Standort mit 200 kW BHKW hinzu, ist das für diese Entscheidung eine Anlage mit 300 kW.

Einheiten-, Komponenten- und Anlagenzertifikate

Der Nachweis der elektrischen Eigenschaften hat drei Ebenen:

  1. Einheitenzertifikat: ein typgeprüfter Wechselrichter, Generator oder Speicher, geprüft nach FGW TR3 und bewertet nach FGW TR8.
  2. Komponentenzertifikat: eine Komponente, die das Anlagenverhalten beeinflusst, etwa der EZA-Regler oder das Schutzgerät.
  3. Anlagenzertifikat: die gesamte Anlage an ihrem Netzanschlusspunkt, ausgestellt von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle auf Grundlage der Einheiten- und Komponentenzertifikate und der Vorgaben des Netzbetreibers.

§ 2 der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) macht Anlagenzertifikat und Konformitätserklärung zum erforderlichen Nachweis für Anlagen des Typs B und C. Zwei Gruppen von Typ-B-Anlagen sind ausgenommen:

  • eine Anlage mit höchstens 270 kW Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt und höchstens 270 kW kumulierter installierter Leistung, wenn für jede Einheit ein gültiges Einheitenzertifikat und für jede Komponente ein Komponentenzertifikat nach der Niederspannungsregel vorliegt; und
  • eine Anlage über 270 kW bis 500 kW installierter Leistung an der Mittelspannung oder darüber, die ihre Einspeiseleistung ebenfalls auf 270 kW begrenzt, wenn ein Prüfprotokoll belegt, dass der erforderliche Entkupplungsschutz ordnungsgemäß errichtet und in Betrieb genommen ist.

Der VDE FNN unterscheidet drei Anlagenzertifikate:

ZertifikatAnwendung
Typ A, das Standard-AnlagenzertifikatAnlagen über 950 kW. Beispiel des VDE FNN: Eine auf 960 kW erweiterte Anlage ohne dauerhafte Begrenzung an den Einheiten braucht ein Anlagenzertifikat Typ A
Typ B, das vereinfachte AnlagenzertifikatTyp-B-Anlagen bis 950 kW. Ein Anlagenzertifikat Typ B unter Auflage, eingeführt im Juli 2022 (Gesetz vom 19. Juli 2022, BGBl. I S. 1214, heute § 2 Abs. 2b NELEV), konnte für Anlagen bis 950 kW bis zum 31. Dezember 2025 ausgestellt werden
Typ CDas Einzelnachweisverfahren, in der Ausgabe 2023-09 für Anlagen von 135 kW bis 950 kW neu gestaltet

Ein Zertifikat unter Auflage erlaubte die vorläufige Inbetriebnahme; die vollständigen Nachweise sind innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der ersten Erzeugungseinheit fällig. Projekte mit einem solchen Zertifikat sollten diese Frist überwachen.

Rechenbeispiel: vier Anlagen am Mittelspannungsanschluss

Anlage am Netzanschlusspunkt in der MittelspannungInstalliertMaximale EinspeisungNachweisweg
Dach-PV auf einem Lager240 kW240 kWAusnahme nach NELEV: zertifizierte Einheiten nach der Niederspannungsregel, kein Anlagenzertifikat
Dach-PV mit Einspeisebegrenzung450 kW270 kWAusnahme nach NELEV für 270 kW bis 500 kW an der Mittelspannung: zertifizierte Einheiten plus Prüfprotokoll des Schutzes
PV und Batterie, ohne Einspeisebegrenzung600 kW600 kWAnlagenzertifikat Typ B, bis 950 kW
Freiflächen-PV und Batterie1.800 kW1.800 kWAnlagenzertifikat Typ A, über 950 kW

Die Einspeisebegrenzung der zweiten Anlage ist Teil des genehmigten Konzepts. Sie muss zertifiziert und gegen Veränderung geschützt sein, weil die Ausnahme davon abhängt. Eine Begrenzung, die nur als Einstellung in einem Monitoringsystem existiert, zählt nicht.

Blindleistung und statische Spannungshaltung

Eine Anlage an der Mittelspannung beteiligt sich mit Blindleistung an der Spannungshaltung. Der Netzbetreiber wählt das Verfahren in seinem Abfragebogen (Formular E.9, Netzbetreiber-Abfragebogen) und legt die Werte für den Anschluss fest. Die Verfahren sind:

  • eine Blindleistungs-Spannungs-Kennlinie, Q(U);
  • Blindleistung abhängig von der Wirkleistung, Q(P), oder eine Verschiebungsfaktor-Kennlinie, cos φ(P);
  • ein fester Verschiebungsfaktor cos φ; oder
  • eine feste Blindleistung in kvar oder Mvar.

Bezugsgröße ist Uc, die vereinbarte Versorgungsspannung. Laut FAQ des VDE FNN entspricht Uc im Normalfall der Nennspannung des Netzes und ist als fester Wert, nicht als Spannungsbereich zu verwenden. Im normalen Spannungsbereich von 90 % bis 110 % Uc darf die Anlage ihre Wirkleistung nicht in Abhängigkeit von der Spannung reduzieren.

Die Wahl hängt vom Netz ab. Die Ergänzungen von Stromnetz Berlin aus dem Jahr 2024 verlangen zum Beispiel, dass Anlagen in einem offen betriebenen 10-kV-Ring einer Q(P)-Kennlinie folgen und Anlagen im geschlossen betriebenen Ring oder an einem Stich mit festem cos φ von 1 betrieben werden. Die geltenden Werte stehen in den TAB Mittelspannung des jeweiligen Netzbetreibers.

Rechenbeispiel: Blindleistung einer 2-MW-PV-Anlage

Eine PV-Anlage hat eine vereinbarte Wirkleistung von 2.000 kW. Der Netzbetreiber verlangt, dass sie bei voller Wirkleistung mit einem Verschiebungsfaktor von 0,95 betrieben werden kann. Die Blindleistung ist P × tan(arccos 0,95):

Q = 2.000 kW × 0,3287 = 657 kvar

Die Scheinleistung am Netzanschlusspunkt ist P ÷ cos φ:

S = 2.000 kW ÷ 0,95 = 2.105 kVA

Wechselrichter und Transformator müssen 2.105 kVA führen können, nicht 2.000 kVA, sonst muss die Anlage Wirkleistung reduzieren, um Platz für die Blindleistung zu schaffen. Bei 20 kV entsprechen 2.105 kVA etwa 60,8 A je Leiter. Magnetisierung des Transformators und Ladeleistung der Kabel erzeugen oder beziehen zwischen Wechselrichtern und Netzanschlusspunkt ebenfalls Blindleistung. Deshalb misst und regelt der EZA-Regler am Netzanschlusspunkt, nicht an den Wechselrichtern.

Wirkleistung: Vorgaben des Netzbetreibers und Frequenzverhalten

Reduzierung durch den Netzbetreiber. Laut FAQ des VDE FNN zu Abschnitt 10.2.4.1 ist ein Reduktionssignal des Netzbetreibers direkt umzusetzen, ohne verzögerte Rampe. Abschnitt 8.1 regelt den Vorrang: Eine Reduzierung für das Netzsicherheitsmanagement geht dem frequenzabhängigen Verhalten vor, und eine Leistungserhöhung bei Unterfrequenz geht dem Sollwert eines Direktvermarkters vor. § 9 EEG verlangt zusätzlich, dass der Netzbetreiber bei Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen ab 100 kW jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung ferngesteuert reduzieren kann, bis intelligente Messsysteme diese Aufgabe übernehmen.

Überfrequenz. Die frequenzabhängige Wirkleistungsreduktion beginnt oberhalb eines Schwellenwerts. Der RfG erlaubt einen Schwellenwert von 50,2 bis 50,5 Hz; die TAB des Netzbetreibers legt den Wert fest. Die Steigung der Reduktion ist in der Anwendungsregel und in den Vorgaben des Netzbetreibers festgelegt.

Mischanlagen. Bei einem Standort mit Erzeugung, Bezug und Speicher reicht nach Aussage des VDE FNN die alleinige Betrachtung des Erzeugungszählers nicht aus, um die Umsetzung einer Netzsicherheitsmaßnahme nachzuweisen. Der Nachweis muss vom Netzanschlusspunkt kommen.

Schutz und Fehlerdurchfahren

Der Schutz an einem Mittelspannungsanschluss besteht aus mehreren Ebenen mit unterschiedlichen Verantwortlichen:

  • dem Schutz des Netzbetreibers und dem Kurzschlussschutz des Kunden in der Übergabestation;
  • dem übergeordneten Entkupplungsschutz am Netzanschlusspunkt, der die Anlage bei Spannungsabweichungen und, wenn der Netzbetreiber es verlangt, bei Frequenzabweichungen vom Netz trennt; und
  • dem Entkupplungsschutz an jeder Erzeugungseinheit.

Die FAQ des VDE FNN ergänzen praktische Punkte. Der Ausfall der Mittelspannung wird über einen Hilfskontakt am Mittelspannungs-Leistungsschalter erkannt, nicht über die Unterspannungsstufe. Ein Frequenzschutz am Netzanschlusspunkt ist optional und nur nötig, wenn der Netzbetreiber ihn verlangt. Die Einstellwerte kommen aus der Anwendungsregel und dem Abfragebogen des Netzbetreibers, und das Schutzgerät hat ein eigenes Zertifikat.

Anlagen müssen außerdem Netzfehler durchfahren und die Spannung währenddessen stützen. Die VDE-AR-N 4110 unterscheidet Typ-1-Einheiten, direkt mit dem Netz gekoppelte Synchrongeneratoren, von Typ-2-Einheiten, zu denen umrichterbasierte PV-, Wind- und Batteriesysteme gehören. Typ-2-Einheiten speisen während eines Fehlers zusätzlichen Blindstrom ein. Das Fehlerdurchfahren wird über Einheiten- und Anlagenzertifikat nachgewiesen, nicht über Messungen vor Ort.

Ladeparks und andere Bezugsanlagen

Die VDE-AR-N 4110 ist keine reine Erzeugungsregel. Ein Ladepark, ein Kühlhaus oder ein Werk am Mittelspannungsnetz ist eine Kundenanlage nach derselben Regel. Laut FAQ des VDE FNN zu Abschnitt 8.11 müssen Ladeeinrichtungen nach Vorgaben des Netzbetreibers hinsichtlich ihres Wirkleistungsverhaltens steuerbar sein; macht der Netzbetreiber keine Vorgabe zum Verfahren, ist ein konstanter cos φ von 1 am Netzanschlusspunkt zugrunde zu legen.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen am Niederspannungsnetz, etwa Wärmepumpen und nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte, fallen dagegen unter § 14a EnWG: Dort darf der Verteilnetzbetreiber ihren Netzbezug gegen reduzierte Netzentgelte begrenzen. Prüfen Sie die Spannungsebene des Anschlusses, bevor Sie die Regel wählen.

Inbetriebsetzung: Erklärungen und Formulare

Anhang E der VDE-AR-N 4110 enthält die Formulare, die der VDE FNN als ausfüllbare Dateien und die Netzbetreiber auf ihren eigenen Seiten veröffentlichen. Dazu gehören E.9 (Netzbetreiber-Abfragebogen), E.11 (Inbetriebsetzungserklärung für Erzeugungsanlagen und Speicher) und E.12 (Konformitätserklärung für Erzeugungsanlagen und Speicher).

Die FAQ des VDE FNN nennen die Fristen:

AnlagengrößeNachweise zur Inbetriebsetzung
P_Amax bis 950 kWInbetriebsetzungserklärung zusammen mit der Konformitätserklärung einreichen, innerhalb von zwei Wochen nach Inbetriebsetzung der letzten Erzeugungseinheit
P_Amax über 950 kWErste Dokumentation etwa fünf bis sechs Wochen nach Inbetriebsetzung der letzten Einheit

Bewahren Sie den genehmigten Übersichtsschaltplan, die Zertifikatsnummern, die Schutzeinstellungen und Prüfprotokolle, den Parametersatz des EZA-Reglers und die Abnahme des Netzbetreibers zusammen auf. Eine spätere Änderung, etwa eine zusätzliche Batterie oder getauschte Wechselrichter, kann eine wesentliche Änderung mit neuen Nachweisen sein. Die FAQ des VDE FNN nennen zum Beispiel, dass eine schrittweise Modernisierung über 50 % von P_AV,E spätere Schritte zu einer wesentlichen Änderung macht.

Was am Mittelspannungsanschluss gemessen werden sollte

Eigentümerseitiges Monitoring beantwortet Betriebsfragen, die die zertifizierten Ebenen dem Eigentümer nicht melden:

MessgrenzeFrage des EigentümersGrenze des Nachweises
NetzanschlusspunktBleibt der Standort innerhalb der vereinbarten Einspeisung und Blindleistung? Hat ein Reduktionssignal gewirkt?Ersetzt weder den Abrechnungszähler noch die Fernwirktechnik des Netzbetreibers
ErzeugungsabgangWelche Wirk- und Blindleistung erzeugt die Anlage, bei welchem cos φ?Belegt kein zertifiziertes Verhalten und kein Fehlerdurchfahren
SpeicherabgangLädt oder entlädt die Batterie innerhalb des Betriebsplans?Ersetzt weder das Batteriemanagementsystem noch den EZA-Regler
Große VerbraucherVerursacht der lokale Bezug einen scheinbaren Fehler bei Einspeisung oder Blindleistung?Ändert nicht das genehmigte Anschlusskonzept

Erfassen Sie Wirk- und Blindleistung je Leiter, Spannung, Frequenz, die Vorzeichenkonvention und ein Datenqualitätskennzeichen, mit Zeitstempeln aus einer Uhr. Protokollieren Sie jedes Reduktionssignal und jeden Sollwert, den der EZA-Regler erhalten hat, neben der gemessenen Reaktion, damit sich ein strittiges Ereignis rekonstruieren lässt. Mit den Rechnern Dreiphasenleistung und Transformatorstrom lassen sich die erwarteten Ströme prüfen, bevor Stromwandler ausgewählt werden.

Dasselbe Muster gilt in anderen Ländern mit anderen Regeln: G99 in Großbritannien und CEI 0-16 in Italien. Der Leitfaden zu erneuerbaren Energien und Netzstabilität erklärt, warum das Netz überhaupt Spannungs- und Frequenzstützung verlangt.

Die Rolle von EpiSensor

EpiSensor kann eigentümerseitige Messung rund um eine Mittelspannungsanlage bereitstellen: Strommessgeräte auf der Niederspannungsseite der Transformatoren und an Erzeugungs-, Speicher- und Verbraucherabgängen sowie ein Gateway mit Edge, das zeitgestempelte Daten vor Ort vorhält und freigegebene Daten an die Plattform des Eigentümers weiterleitet. Edge kann EZA-Regler und Wechselrichter über Modbus auslesen, um deren gemeldete Werte mit unabhängigen Messungen zu vergleichen.

Diese Ebene zertifiziert weder Einheit noch Anlage, dient nicht als Entkupplungsschutz, ersetzt nicht den EZA-Regler, stellt keine Fernwirkanbindung des Netzbetreibers bereit und ersetzt nicht den Abrechnungszähler. Legen Sie zuerst Anschlussregel, Zertifikate und Vorgaben des Netzbetreibers fest und planen Sie dann mit dem System Builder die betriebliche Messung darum herum.

Häufige Fragen

Welche Version der VDE-AR-N 4110 ist aktuell?

Die VDE-AR-N 4110:2023-09, anzuwenden seit dem 1. September 2023. Sie ersetzt die Ausgabe 2018-11 und ihre Berichtigung von 2020. Ein Entwurf, E VDE-AR-N 4110:2024-11, war bis 25. Dezember 2024 in der Konsultation, und die FAQ des VDE FNN zur 4105 verweisen bereits auf eine künftige 4110:2026. Bis eine neue Ausgabe erscheint, führt der VDE FNN die Ausgabe 2023-09 als gültig. Lassen Sie sich die für ein Projekt geltende Ausgabe vom Netzbetreiber schriftlich bestätigen.

Ab wann braucht eine Anlage nach VDE-AR-N 4110 ein Anlagenzertifikat?

§ 2 NELEV verlangt ein Zertifikat für Anlagen des Typs B und C, die in Deutschland bei 135 kW beginnen. Ausgenommen ist eine Typ-B-Anlage mit höchstens 270 kW Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt und höchstens 270 kW installierter Leistung, wenn jede Einheit ein gültiges Zertifikat hat. Eine Anlage über 270 kW bis 500 kW installierter Leistung an der Mittelspannung ist ebenfalls ausgenommen, wenn ihre Einspeisung auf 270 kW begrenzt ist und ein Prüfprotokoll belegt, dass der Entkupplungsschutz ordnungsgemäß errichtet und in Betrieb genommen ist.

VDE-AR-N 4105 oder 4110: Welche Regel gilt?

Zuerst entscheidet die Spannung am Netzanschlusspunkt. Die 4105 gilt für das Niederspannungsnetz, die 4110 für das Mittelspannungsnetz über 1 kV und unter 60 kV. Einige kleinere Anlagen an der Mittelspannung können einem Verfahren nach 4105 mit Mittelspannungs-Parametersatz folgen: Die Ausgabe 2026 der 4105 erfasst Anlagen mit einer Summe der Wechselrichterleistungen von 135 kW bis 500 kW und einer vereinbarten Einspeiseleistung bis 270 kW. Die Einordnung bestätigt der Netzbetreiber.

Was ist der Unterschied zwischen den Anlagenzertifikaten A, B und C?

Typ A ist das Standard-Anlagenzertifikat für Anlagen über 950 kW. Typ B ist das vereinfachte Zertifikat für kleinere Typ-B-Anlagen bis 950 kW. Typ C wird im Einzelnachweisverfahren ausgestellt, das die Ausgabe 2023-09 für Anlagen von 135 kW bis 950 kW neu gestaltet hat. Ein Anlagenzertifikat Typ B unter Auflage war für Anlagen bis 950 kW bis zum 31. Dezember 2025 möglich.

Gilt die VDE-AR-N 4110 auch für Ladeparks und andere Bezugsanlagen?

Ja. Die Regel umfasst jede Kundenanlage am Mittelspannungsnetz, auch Bezugs-, Speicher- und Mischanlagen. Laut FAQ des VDE FNN zu Abschnitt 8.11 müssen Ladeeinrichtungen nach Vorgaben des Netzbetreibers in ihrer Wirkleistung steuerbar sein und ohne andere Vorgabe mit einem konstanten cos φ von 1 am Netzanschlusspunkt betrieben werden.

Kann ein Energiemonitoring die Fernwirktechnik oder den Schutz ersetzen, die die VDE-AR-N 4110 verlangt?

Nein. Entkupplungsschutz, EZA-Regler, Fernwirktechnik des Netzbetreibers und Abrechnungszähler sind zertifizierte oder genehmigte Teile des Anschlusses. Ein eigener Zähler des Anlagenbetreibers kann dieselben Größen erfassen und vergleichen, aber keine dieser Aufgaben übernehmen.