1. Einleitung
EpiSensor Ltd. („EpiSensor“) hat eine Plattform für das industrielle Internet der Dinge (Industrial Internet of Things) entwickelt, die aus Software und zugehöriger Hardware für die bidirektionale Kommunikation mit Sensoren und anderen Geräten, Steuerungen, Diensten und Systemen Dritter besteht.
Diese Elemente werden zusammen mit der gedruckten oder Online-Dokumentation, die EpiSensor dazu bereitstellt, unabhängig davon, ob Sie sie als eigenständige Software erwerben oder ob sie in Hardware eingebettet sind, nachstehend als „lizenzierte Software“ bezeichnet und im Rahmen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags lizenziert.
EpiSensor ist nur unter der Bedingung bereit, Ihnen eine beschränkte Lizenz an der lizenzierten Software einzuräumen, dass Sie sämtliche Bestimmungen dieses Vertrags annehmen. Bitte lesen Sie die Bedingungen dieses Vertrags sorgfältig, bevor Sie die Software herunterladen oder verwenden.
Indem Sie die Software herunterladen oder verwenden, bestätigen Sie, dass Sie diesen Vertrag gelesen haben, und erklären sich damit einverstanden, an seine Bedingungen gebunden zu sein. Installieren Sie die lizenzierte Software im Namen oder zugunsten eines Endbenutzers, so versichern Sie durch die Nutzung der Software außerdem, dass Sie vom Endbenutzer ermächtigt sind, die Bedingungen dieser Lizenz für den Endbenutzer und als dessen Vertreter anzunehmen.
Wenn Sie mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrags nicht einverstanden sind oder wenn Sie vom Endbenutzer nicht ermächtigt sind, die Bedingungen dieses Lizenzvertrags für den Endbenutzer anzunehmen, dürfen Sie die Software weder herunterladen noch verwenden, installieren oder konfigurieren.
Die Annahme dieses Vertrags ist Voraussetzung für die Nutzung der lizenzierten Software durch den Endbenutzer oder durch jeden, der die lizenzierte Software im Namen des Endbenutzers installiert, konfiguriert oder anderweitig betreibt.
2. Lizenzeinräumung und Beschränkungen
2.1 Lizenzierte Software
Vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bedingungen räumt EpiSensor Ihnen hiermit eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche, beschränkte Lizenz ein, die lizenzierte Software auf dem einzelnen Computer oder der einzelnen Steuerung, der bzw. die während des Installationsvorgangs anhand der Seriennummer oder auf andere Weise bestimmt wird (das „Bestimmte System“), zu installieren, zu nutzen und auszuführen sowie die lizenzierte Software und die von EpiSensor dazu bereitgestellte Dokumentation zu nutzen.
Sie dürfen die lizenzierte Software auf ein Ausweichcomputersystem, das in Ihrem Eigentum steht oder das Sie geleast haben, übertragen und dort nutzen, wenn und nur solange das Bestimmte System (i) nicht betriebsbereit oder (ii) wegen regelmäßig geplanter Wartungsarbeiten nicht verfügbar ist.
Wenn Sie die kostenlose Edition nutzen, legt Abschnitt 2.4 fest, was Ihre Lizenz umfasst.
2.2 Keine weiteren Rechte
Abgesehen von der hierin ausdrücklich eingeräumten Lizenz räumt EpiSensor Ihnen im Rahmen dieses Vertrags weder unmittelbar noch stillschweigend, kraft Rechtsscheins (Estoppel) oder auf sonstige Weise eine Lizenz oder ein sonstiges Recht ein (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht, abgeleitete Werke zu erstellen). Sie haben weder ein Recht auf den Quellcode der lizenzierten Software noch Zugang zu diesem, mit Ausnahme des gegebenenfalls mit der lizenzierten Software gelieferten Quellcodes für bestimmte Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs).
Wird mit der lizenzierten Software Quellcode geliefert, so wird er ausschließlich als Referenz bereitgestellt, unterliegt allen in diesem Lizenzvertrag beschriebenen Beschränkungen und darf von Ihnen in keiner Weise verändert werden.
2.3 Sicherheitsbewertungen
Sie dürfen die Sicherheit der lizenzierten Software, auch durch Penetrationstests und Schwachstellenanalysen, an Installationen testen, deren Eigentümer oder Betreiber Sie sind oder deren Eigentümer Sie zum Testen ermächtigt hat („Sicherheitstests“). Bitte testen Sie nach Möglichkeit die neueste von EpiSensor herausgegebene Aktualisierung und teilen Sie EpiSensor mit, welche Version Sie getestet haben.
Bei der Durchführung von Sicherheitstests sind Sie verpflichtet, (i) die Systeme, Netzwerke, Geräte oder Daten anderer Personen sowie die Websites und Online-Dienste von EpiSensor nicht ohne die schriftliche Erlaubnis ihres Eigentümers zu testen; (ii) keinen Dienst, kein Netzwerk und kein Gerät zu stören oder zu beeinträchtigen, etwa durch Denial-of-Service-Tests, und darauf zu achten, keine Anlagen zu beeinträchtigen, die die lizenzierte Software überwacht oder steuert; (iii) über das zum Nachweis des Bestehens einer Schwachstelle erforderliche Mindestmaß hinaus weder auf Daten, die nicht Ihnen gehören, zuzugreifen noch solche Daten zu kopieren, zu speichern, zu verändern, zu löschen oder offenzulegen und, falls Sie auf solche Daten stoßen, Ihr Vorgehen abzubrechen, EpiSensor zu informieren und jede in Ihrem Besitz befindliche Kopie zu löschen; und (iv) die Gesetze sowie Abschnitt 3.1 einzuhalten, der die Dekompilierung und sonstiges Reverse Engineering auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt.
Wenn Sie eine Schwachstelle in der lizenzierten Software finden oder begründet vermuten, bittet EpiSensor Sie, diese über die unter episensor.com/security veröffentlichte Kontaktstelle zu melden. Bevor Sie Einzelheiten zu einer Schwachstelle veröffentlichen oder an andere Personen als EpiSensor und den Eigentümer der von Ihnen getesteten Installation weitergeben, verpflichten Sie sich, die Schwachstelle EpiSensor zu melden und abzuwarten, bis EpiSensor eine Fehlerbehebung veröffentlicht hat oder seit Ihrer Meldung 90 Tage vergangen sind, je nachdem, was früher eintritt, sofern EpiSensor mit Ihnen keinen anderen Termin vereinbart („koordinierte Offenlegung“). Nichts in diesem Vertrag hindert Sie daran, eine Schwachstelle einem nationalen Computer-Notfallteam (CSIRT) oder einer anderen zuständigen Behörde zu melden oder sie offenzulegen, soweit Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Wegen Sicherheitstests und Meldungen, die Sie in gutem Glauben und im Einklang mit diesem Abschnitt durchführen, wird EpiSensor weder Ansprüche gegen Sie geltend machen noch eine Behörde ersuchen, gegen Sie vorzugehen.
2.4 Kostenlose Edition
EpiSensor bietet die lizenzierte Software kostenlos zur Nutzung auf einem Raspberry-Pi-Computer an, der in Ihrem Eigentum oder unter Ihrer Kontrolle steht (die „kostenlose Edition“). Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrags räumt EpiSensor Ihnen eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche, beschränkte Lizenz ein, die kostenlose Edition auf einem einzigen Raspberry Pi zu installieren und zu nutzen und ein einziges Gerät daran anzuschließen. Das Gerät kann jeder Art und von jedem Hersteller sein, sofern die lizenzierte Software es unterstützt, zum Beispiel ein Modbus-Zähler oder ein Zigbee-Sensor. Sie dürfen die kostenlose Edition für gewerbliche Zwecke, auch am Arbeitsplatz, ebenso wie zu Hause nutzen. EpiSensor empfiehlt nicht, sie an irgendeinem Standort im Produktivbetrieb von einer microSD-Karte aus zu betreiben (Abschnitt 2.5).
Sie benötigen kostenpflichtige Lizenzen zu den Preisen, die EpiSensor unter episensor.com/edge veröffentlicht oder Ihnen in einem Angebot nennt, um (i) mehr als ein Gerät anzuschließen; (ii) die lizenzierte Software auf anderer Hardware zu installieren, etwa auf einem Server oder einer virtuellen Maschine; oder (iii) mehrere Installationen gemeinsam zu nutzen, zum Beispiel um an einem Standort mehr Geräte anzuschließen, als die kostenlose Edition zulässt, oder um Installationen zentral als Flotte zu verwalten.
EpiSensor kann die kostenlose Edition für Versionen der lizenzierten Software, die nach der Änderung veröffentlicht werden, ändern oder nicht mehr anbieten. Eine solche Änderung entzieht Ihnen nicht die Lizenz für eine Version, die Sie vor der Änderung installiert haben.
2.5 Kundeneigene Hardware
Wenn Sie die lizenzierte Software auf Hardware betreiben, die nicht von EpiSensor geliefert wurde, etwa auf einem Raspberry Pi, einem Server oder einer virtuellen Maschine, sind Sie für diese Hardware und deren Stromversorgung, Speicher, Netzwerkverbindung und physische Sicherheit verantwortlich. Die Hardwaregarantie von EpiSensor erstreckt sich nicht darauf.
Ein Raspberry Pi läuft in der Regel mit einer microSD-Karte, die sich abnutzen, beschädigt werden oder ohne Vorwarnung ausfallen kann, insbesondere wenn fortlaufend Daten darauf geschrieben werden, und die darauf gespeicherten Daten können verloren gehen. EpiSensor empfiehlt nicht, die lizenzierte Software an irgendeinem Standort im Produktivbetrieb von einer microSD-Karte aus zu betreiben. Verwenden Sie für den Produktivbetrieb ein EpiSensor Gateway oder eine lizenzierte Installation auf Hardware mit Speicher in Industriequalität, und erstellen Sie Sicherungskopien Ihrer Daten.
3. Ihre Pflichten
3.1 Nutzungsbeschränkungen
Sie sind verpflichtet, (i) alle wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter die Bestimmungen dieses Vertrags einhalten; (ii) die lizenzierte Software oder Teile davon nicht zu verändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu entschlüsseln, zu extrahieren oder auf sonstige Weise zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), es sei denn, das anwendbare Recht erlaubt dies ungeachtet dieser Beschränkung ausdrücklich (einschließlich der Rechte nach Artikel 5 und 6 der Richtlinie 2009/24/EG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen, das Funktionieren der lizenzierten Software zu beobachten, zu untersuchen und zu testen und sie zu dekompilieren, soweit dies für die Interoperabilität unerlässlich ist), keiner anderen Person oder Rechtseinheit das Recht hierzu einzuräumen und keine Handlung vorzunehmen, die eine andere Person oder Rechtseinheit dabei unterstützen würde, und EpiSensor unverzüglich über jede Information zu benachrichtigen, wonach eine andere Person oder Rechtseinheit versucht, die lizenzierte Software zu kopieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu übersetzen oder zu verändern; (iii) keinen Endbenutzer-Lizenzvertrag, keine README-Datei und keine .jar-Datei in der lizenzierten Software einzufügen, zu löschen oder zu ersetzen; (iv) keine Dateien einzufügen, wobei Sie jedoch von EpiSensor oder einem autorisierten EpiSensor-Wiederverkäufer erworbene Module einfügen dürfen, sofern diese Module weder die Funktion der lizenzierten Software noch durch eine Lizenzdatei festgelegte Nutzungsbeschränkungen der Software in irgendeiner Weise beeinträchtigen; (v) an Binärcodedateien oder Endbenutzer-Lizenzverträgen, die mit der lizenzierten Software geliefert werden, keine Modifikationen oder Änderungen vorzunehmen, keine abgeleiteten Werke davon zu erstellen und sie nicht auf sonstige Weise zu verändern, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch eine Änderung des Verhaltens von Klassen oder Unterpaketen; (vi) die lizenzierte Software weder ganz noch teilweise an andere Personen oder Rechtseinheiten zu verleihen, zu vermieten, zu verleasen, zu verschenken, unterzulizenzieren, zu übertragen, zu veröffentlichen, offenzulegen, vorzuführen oder auf sonstige Weise zu verbreiten oder zugänglich zu machen, wobei Sie jedoch Ihren Kunden Fernzugriff auf die lizenzierte Software gewähren dürfen, soweit dies erforderlich ist, damit diese im Rahmen einer von Ihnen für sie erbrachten Dienstleistung Informationen einsehen oder Funktionen ausführen können; (vii) das Verhalten einer Anwendungsprogrammierschnittstelle nicht zu ändern und keine Anwendungsprogrammierschnittstelle zu modifizieren, sei es durch eine Änderung des Verhaltens von Klassen, durch die Erstellung zusätzlicher Klassen innerhalb einer Schnittstelle oder durch ein anderweitiges Herbeiführen einer Ergänzung oder Änderung der Klassen einer Schnittstelle, und (viii) keinen mit der lizenzierten Software gelieferten Code und keine Dokumentation in ein Produkt aufzunehmen, das Sie unter Verwendung der lizenzierten Software erstellen.
3.2 Aufrechterhaltung der Sicherheit
Sie erkennen an, dass die Aufrechterhaltung des höchsten von EpiSensor verfügbaren Schutzniveaus gegen einen unbefugten Zugriff Dritter auf die lizenzierten Materialien die unverzügliche Installation aller von EpiSensor herausgegebenen Sicherheitsaktualisierungen erfordert und dass die lizenzierten Materialien sowie die über die lizenzierten Materialien verbundenen Daten und Geräte einem solchen Zugriff ausgesetzt sein können, wenn Sie dies unterlassen.
4. Technischer Support
EpiSensor ist nicht verpflichtet, Ihnen technischen Support zu leisten, es sei denn, dies ist in einer gesonderten, von EpiSensor unterzeichneten 'Premium Support'-Vereinbarung oder in einem Supportplan vorgesehen, den Sie bei EpiSensor erwerben, und nur nach Maßgabe der Bedingungen dieser Vereinbarung bzw. dieses Plans.
Die kostenlose Edition (Abschnitt 2.4) wird ohne technischen Support bereitgestellt. Hilfe dazu beschränkt sich auf die von EpiSensor veröffentlichte Dokumentation und etwaige von EpiSensor zur Verfügung gestellte Community-Ressourcen, die EpiSensor ohne eine Verpflichtung zur Beantwortung von Fragen bereitstellt. Sicherheitsaktualisierungen (Abschnitt 14) sind kein technischer Support und werden auch für die kostenlose Edition bereitgestellt.
Für kostenpflichtige Lizenzen und EpiSensor Gateways ist technischer Support wie im ersten Absatz dieses Abschnitts beschrieben erhältlich, und für EpiSensor-Hardware, einschließlich EpiSensor Gateways, gilt die Hardwaregarantie gemäß der Garantie- und RMA-Richtlinie von EpiSensor unter episensor.com/warranty.
5. Lizenzgebühren
Die von Ihnen oder für Sie an EpiSensor gezahlten Lizenzgebühren werden als Gegenleistung für die im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Lizenzen gezahlt, unabhängig davon, ob die Software separat erworben wird oder auf einem Computer, einem eingebetteten Prozessor oder einem anderen Gerät vorinstalliert ist. Die kostenlose Edition (Abschnitt 2.4) wird ohne Gebühr lizenziert.
6. Eigentum und Vertraulichkeit
6.1 Eigentum von EpiSensor
EpiSensor behält sämtliche Rechte, Eigentumsrechte und sonstigen Berechtigungen an der lizenzierten Software (und allen Teilen davon). Sie haben keinerlei Rechte, Eigentumsrechte oder sonstigen Berechtigungen an der lizenzierten Software, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, und sind darüber hinaus verpflichtet, die lizenzierte Software im Einklang mit der Wahrung der Schutzrechte von EpiSensor daran zu sichern und zu schützen.
Sie verpflichten sich, das Eigentum oder die Rechte von EpiSensor nicht anzufechten oder in Frage zu stellen und keine Handlungen vorzunehmen, die damit unvereinbar sind oder sie schädigen oder beeinträchtigen könnten, und ferner, das Eigentum oder die Rechte des geistigen Eigentums der Lizenzgeber von EpiSensor nicht anzufechten oder in Frage zu stellen und keine Handlungen vorzunehmen, die damit unvereinbar sind oder sie schädigen oder beeinträchtigen könnten. Sie dürfen die lizenzierte Software nur in dem in diesem Vertrag ausdrücklich gestatteten Umfang nutzen.
6.2 Vertraulichkeit
Sie erkennen an, dass die lizenzierte Software wertvolle Geschäftsgeheimnisse von EpiSensor enthält, und verpflichten sich, die Vertraulichkeit der lizenzierten Software mit mindestens derselben Sorgfalt zu wahren, die Sie bei Ihren eigenen vertraulichen Informationen anwenden.
Informationen über eine Schwachstelle in der lizenzierten Software und darüber, wie sie sich reproduzieren lässt, sind keine vertraulichen Informationen von EpiSensor im Sinne dieses Abschnitts. Abschnitt 2.3 legt fest, wie Sie diese Informationen weitergeben und veröffentlichen dürfen.
Die in der lizenzierten Software enthaltenen Geschäftsgeheimnisse gelten nicht schon deshalb als allgemein bekannt, weil einzelne Teile davon öffentlich zugänglich sind, es sei denn, die Kombination dieser Geschäftsgeheimnisse, wie sie in der lizenzierten Software enthalten ist, ist ihrerseits öffentlich zugänglich.
6.3 Code Dritter
Zusätzliche Urheberrechtshinweise und Lizenzbedingungen, die für Teile der lizenzierten Software gelten, können mit der lizenzierten Software bereitgestellt und in der README-Datei angegeben werden. Zusätzlich zu den Bedingungen einer in der README-Datei bezeichneten Drittlizenz gelten die nachstehend in Abschnitt 7 dieses Vertrags enthaltenen Bestimmungen über den Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung für sämtlichen in der lizenzierten Software enthaltenen Code Dritter.
7. Gewährleistung und Beschränkungen
7.1 Ausschluss der Gewährleistung für Software
EpiSensor lizenziert die lizenzierte Software „wie besehen“ und übernimmt keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung. EpiSensor schließt im vollen nach geltendem Recht zulässigen Umfang ausdrücklich alle mittelbaren oder stillschweigenden Gewährleistungen aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle stillschweigenden Gewährleistungen der Nichtverletzung von Rechten Dritter, der Marktgängigkeit, der Rechtsmängelfreiheit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck. Mündliche oder schriftliche Informationen oder Ratschläge von EpiSensor, seinen Beauftragten oder Mitarbeitern begründen keine Gewährleistung.
7.2 Kein Vertrauen auf künftige Verfügbarkeit
Sie erkennen hiermit an, dass Sie sich bei der Leistung von Zahlungen oder der Eingehung von Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit den lizenzierten Materialien nicht auf die künftige Verfügbarkeit von Programmen oder Diensten verlassen haben.
7.3 Haftungsbeschränkung
Vorbehaltlich Abschnitt 7.6 haften weder EpiSensor noch seine Lizenzgeber, leitenden Angestellten, Beauftragten, Mitarbeiter oder Vertreter für mittelbare Schäden, besondere Schäden, Neben- oder Folgeschäden, gesetzlich festgelegten Schadensersatz, Strafschadensersatz oder Strafzahlungen (einschließlich Schäden aus entgangenem Gewinn, Geschäftsverlust, Nutzungsausfall, Personenschäden, verlorenen oder beschädigten Daten, unbefugtem Zugriff Dritter auf Daten oder unbefugter Nutzung oder Aneignung von Daten durch Dritte oder einer sonstigen Sicherheitsverletzung, Betriebsunterbrechung und dergleichen), gleich wie sie entstehen, ob aus Vertragsverletzung, Freistellung, Gewährleistung, kraft Gesetzes, aus unerlaubter Handlung oder aus sonstigem Rechtsgrund, selbst wenn EpiSensor auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
7.4 Beschränkung der Rechtsbehelfe
Vorbehaltlich Abschnitt 7.6 übersteigt die finanzielle Haftung von EpiSensor Ihnen gegenüber im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder der lizenzierten Software in keinem Fall die Beträge, die Sie EpiSensor gemäß diesem Vertrag gezahlt haben.
7.5 Gewährleistung für die kostenlose Edition
Die kostenlose Edition wird unentgeltlich und „wie besehen“ ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt, einschließlich einer Gewährleistung der Eignung für einen bestimmten Zweck, mit Ausnahme einer gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung, deren Ausschluss das Gesetz nicht zulässt. EpiSensor gewährleistet nicht, dass die kostenlose Edition oder Hardware und Speicher, die nicht von EpiSensor geliefert wurden, für einen Standort im Produktivbetrieb geeignet sind (Abschnitt 2.5).
7.6 Nicht ausschließbare Rechte
Keine Bestimmung dieses Vertrags schließt eine Haftung aus oder beschränkt sie, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, einschließlich der Haftung für fahrlässig verursachten Tod oder fahrlässig verursachte Körperverletzung oder für Betrug oder arglistige Täuschung. Wenn Sie die lizenzierte Software als Verbraucher nutzen, berührt keine Bestimmung dieses Vertrags die Rechte, die Ihnen nach dem Verbraucherschutzrecht zustehen und auf die vertraglich nicht verzichtet werden kann.
8. Zusicherungen Ihrerseits
Es kann keinerlei Zusicherung dafür gegeben werden, dass Steuerungssysteme wie die lizenzierte Software eine Person oder deren Eigentum vor Schaden bewahren. Beim Betrieb oder bei der Wartung von Anlagen, die mit der lizenzierten Software verbunden sind, sind stets angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. EpiSensor übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Personen- oder Sachschäden, die aus Ihrer Nutzung der lizenzierten Software entstehen.
Ferner sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie angemessene Vorkehrungen treffen, geeignete Verfahren festlegen und geeignete Hinweise anbringen werden, um sicherzustellen, dass Personen und Sachen im Falle eines Fehlers, einer Fehlfunktion oder eines unerwarteten Betriebsverhaltens der lizenzierten Software oder der Produkte von EpiSensor keinen Schaden nehmen.
9. Hochrisikoanwendungen
Sofern EpiSensor nicht für jede Komponente der lizenzierten Software seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt hat, werden Sie angemessene geschäftliche Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass sie nicht in einer Anwendung eingesetzt wird, in der ein Versagen der lizenzierten Software zum Tod, zu Körperverletzungen oder zu schweren physischen Schäden oder Sachschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umweltschäden, führen könnte (zusammen „Hochrisikoanwendungen“), einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Betrieb kerntechnischer Anlagen, Massenverkehrssysteme, Flugnavigations- oder Flugkommunikationssysteme, die Flugsicherung, Waffensysteme und unmittelbar lebenserhaltende Geräte. EpiSensor schließt jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung oder Zusicherung der Eignung für Hochrisikoanwendungen ausdrücklich aus.
10. Freistellung
Sie stellen EpiSensor von allen Verlusten, Ansprüchen, Schäden oder sonstigen Klagegründen jeglicher Art (einschließlich angemessener Anwaltskosten) frei und halten EpiSensor schadlos, die sich unmittelbar oder mittelbar aus Ansprüchen Dritter ergeben, die Folgendes betreffen: (i) eine Verletzung Ihrer hierin enthaltenen Pflichten, Verpflichtungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen; (ii) Ihre Auswahl einer Partei, die ein autorisierter EpiSensor-Wiederverkäufer oder -Distributor, Systemintegrator oder Schulungsanbieter ist, oder eines sonstigen Dritten sowie Ihre Geschäfte und/oder Vereinbarungen mit diesen; (iii) ein von Ihnen unter Verwendung der lizenzierten Software entwickeltes Produkt; (iv) eine Kombination der lizenzierten Software oder einer ihrer Komponenten mit einem von Ihnen unter Verwendung der lizenzierten Software entwickelten Produkt oder mit anderen Produkten, Anlagen, Geräten, Software, Systemen oder Daten, die nicht von EpiSensor geliefert wurden, und (v) Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten Ihrerseits oder Ihrer leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten oder Auftragnehmer. Sie verpflichten sich, gegen EpiSensor keine Widerklage (cross-claim), keine Drittklage (third party claim) und keinen vergleichbaren Anspruch zu erheben, der auf einem gegen Sie angedrohten oder eingeleiteten Anspruch, Rechtsstreit, Klageverfahren oder sonstigen Verfahren im Zusammenhang mit der lizenzierten Software beruht und sich aus einer anderen Angelegenheit ergibt als einer gegebenenfalls bestehenden Angelegenheit, für die EpiSensor sich in einer gesonderten, von EpiSensor unterzeichneten Vereinbarung zu Ihrer Freistellung verpflichtet hat.
11. Laufzeit und Kündigung
Dieser Vertrag tritt mit Ihrem ersten Herunterladen oder Ihrer ersten Nutzung der Software in Kraft und gilt bis zu seiner Kündigung. Sie können diesen Vertrag jederzeit kündigen, indem Sie die lizenzierte Software sowie alle Kopien und Auszüge an EpiSensor zurückgeben. EpiSensor kann diesen Vertrag bei einer wesentlichen oder fortdauernden Vertragsverletzung durch Sie durch vorherige schriftliche Kündigungserklärung mit einer Frist von 10 Tagen unter Angabe des Kündigungsgrundes kündigen; die Kündigung wird mit Ablauf dieser 10-tägigen Frist wirksam, wenn die Vertragsverletzung bis dahin nicht zur Zufriedenheit von EpiSensor behoben ist.
12. Marken
Sie dürfen die Marke „EpiSensor“ oder andere Marken oder Dienstleistungsmarken von EpiSensor unter keinen Umständen zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen verwenden, die Sie anbieten, es sei denn, EpiSensor hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
13. Allgemeine Bestimmungen
13.1 Übertragung
Sie dürfen diesen Vertrag oder Ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Käufer der Hardware übertragen, auf der die Software installiert ist, sofern (i) Sie dem Käufer eine Kopie dieses Vertrags übergeben und (ii) der Käufer sich verpflichtet, sämtliche Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten. EpiSensor darf diesen Vertrag ohne Ihre Zustimmung übertragen.
13.2 Ausfuhr
Software einschließlich technischer Daten unterliegt Exportkontrollvorschriften und kann in anderen Ländern Ausfuhr- oder Einfuhrbestimmungen unterliegen. Sie verpflichten sich, alle diese Bestimmungen strikt einzuhalten, und erkennen an, dass Sie dafür verantwortlich sind, die erforderlichen Genehmigungen für die Ausfuhr, Wiederausfuhr oder Einfuhr der lizenzierten Software einzuholen.
13.3 Billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe
Sie erkennen an, dass jede Verletzung Ihrer Pflichten aus diesem Vertrag in Bezug auf die lizenzierte Software oder die vertraulichen Informationen von EpiSensor EpiSensor einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen wird, für den kein angemessener gesetzlicher Rechtsbehelf besteht. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass EpiSensor berechtigt ist, Rechtsbehelfe nach Billigkeitsrecht (equitable relief), einschließlich einstweiliger Verfügungen und vorläufiger Unterlassungsanordnungen, zu beantragen und zu erwirken, um eine unbefugte Nutzung der lizenzierten Software und vertraulicher Informationen zu verhindern, ohne eine Kaution oder sonstige Sicherheit leisten zu müssen, und zwar zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, die EpiSensor nach diesem Vertrag oder sonstigem anwendbarem Recht zustehen.
13.4 Vollständigkeit des Vertrags
Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien über seinen Gegenstand. Dieser Vertrag ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen, ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarungen und Absprachen. Dieser Vertrag kann nur durch ein Schriftstück geändert oder ergänzt werden, das zuvor von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern jeder Partei unterzeichnet wurde. Nimmt ein ausländisches Ministerium oder eine andere staatliche Stelle oder Behörde Änderungen, Streichungen oder Modifikationen an diesem Vertrag vor, erklärt sie eine Bestimmung dieses Vertrags für nicht durchsetzbar oder erlegt sie einer Partei dieses Vertrags Bedingungen oder Beschränkungen auf, die deren Fähigkeit zur vollständigen Erfüllung beeinträchtigen, so ist EpiSensor berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Indem Sie die Software herunterladen oder verwenden, sichern Sie zu und gewährleisten, dass alle Zustimmungen, Genehmigungen oder Ermächtigungen Dritter, ausländischer Ministerien oder staatlicher Stellen oder Behörden, die als Bedingung oder anderweitig erforderlich sind, damit Sie diesen Vertrag abschließen und Ihre Pflichten daraus erfüllen können, ordnungsgemäß eingeholt wurden.
13.5 Verzicht
Der Verzicht auf die Geltendmachung einer Verletzung oder Nichterfüllung dieses Vertrags gilt nicht als Verzicht auf die betreffende Bestimmung oder auf die Geltendmachung einer späteren Verletzung oder Nichterfüllung.
13.6 Anwendbares Recht
Die Gültigkeit dieses Vertrags sowie die Rechte, Pflichten und Beziehungen der Parteien aus diesem Vertrag sind nach dem materiellen Recht der Republik Irland auszulegen und zu bestimmen. Klagen, die sich aus diesem Vertrag oder dem Verhalten der Parteien in dessen Rahmen ergeben oder damit zusammenhängen, sind ausschließlich vor einem zuständigen Gericht innerhalb der Grenzen der Republik Irland zu erheben und zu verhandeln, und EpiSensor und Sie unterwerfen sich jeweils der persönlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand eines solchen Gerichts.
Sind Sie Verbraucher, so wird Ihnen durch diesen Abschnitt weder der Schutz der zwingenden Vorschriften des Rechts des Staates entzogen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, noch ein Ihnen gesetzlich zustehendes Recht, vor den dortigen Gerichten Klage zu erheben.
13.7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder Regelung dieses Vertrags von einem zuständigen Gericht rechtskräftig für nichtig, ungültig, nicht durchsetzbar oder gesetzes- oder billigkeitswidrig befunden werden, so ist die betreffende Bestimmung nur insoweit zu ändern und einzuschränken (oder, falls unbedingt erforderlich, zu streichen), wie dies erforderlich ist, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen; der übrige Teil dieses Vertrags (bzw. die Anwendung dieser Bestimmungen auf andere Umstände) bleibt davon unberührt und ist im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang durchzusetzen.
14. Sicherheitsaktualisierungen und Umgang mit Schwachstellen
EpiSensor behandelt Schwachstellen in der lizenzierten Software nach seiner Richtlinie zur koordinierten Offenlegung von Schwachstellen, die unter episensor.com/security veröffentlicht ist, und verpflichtet sich zu Folgendem.
EpiSensor wird den Eingang einer über die veröffentlichte Kontaktstelle übermittelten Schwachstellenmeldung innerhalb von fünf Arbeitstagen bestätigen, die Meldung bewerten und die meldende Person bis zum Abschluss der Bearbeitung auf dem Laufenden halten.
EpiSensor wird Sicherheitsaktualisierungen für die lizenzierte Software kostenlos bereitstellen, auch für die kostenlose Edition, und zwar für einen Unterstützungszeitraum von mindestens zwei Jahren ab der Veröffentlichung einer Version oder dem Ende des Verkaufs des Produkts, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt, oder länger, wenn das Gesetz dies verlangt, zum Beispiel für den Unterstützungszeitraum, den die Cyberresilienzverordnung der EU für Produkte vorschreibt, die ab dem 11. Dezember 2027 auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Produkt bezeichnet die lizenzierte Software oder, wenn die lizenzierte Software in EpiSensor-Hardware eingebettet ist, diese Hardware. Eine Sicherheitsaktualisierung kann als neue Version der lizenzierten Software bereitgestellt werden, die Sie im Rahmen dieses Vertrags installieren dürfen.
Hat EpiSensor eine Schwachstelle behoben, so wird EpiSensor Informationen darüber veröffentlichen, einschließlich der betroffenen Versionen, ihres Schweregrads und der Möglichkeiten, sie zu beheben oder abzuschwächen, sofern nicht eine kurze Verzögerung erforderlich ist, um die Nutzer zu schützen, während sie die Aktualisierung installieren.
EpiSensor wird aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle mit Auswirkungen auf die Sicherheit der lizenzierten Software dem als Koordinator benannten CSIRT und der ENISA melden, wie es die Cyberresilienzverordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/2847) vorschreibt, und wird die betroffenen Nutzer informieren und ihnen mitteilen, was sie zur Minderung des Risikos tun können.
Ihnen obliegt es, Sicherheitsaktualisierungen unverzüglich zu installieren (Abschnitt 3.2). Eine Version außerhalb ihres Unterstützungszeitraums erhält keine Sicherheitsaktualisierungen mehr.
15. Änderungen dieses Vertrags
EpiSensor kann neue Versionen dieses Vertrags veröffentlichen, die jeweils oben mit ihrem Datum versehen sind. Eine neue Version gilt, sobald Sie sie annehmen, zum Beispiel vor Ihrem nächsten Download oder wenn Sie eine Aktualisierung installieren, mit der sie bereitgestellt wird. Frühere Versionen bleiben unter einer eigenen Adresse abrufbar, etwa die Version vom 9. Oktober 2026 unter episensor.com/eula/2026-10-09.
Mit der Version vom 16. Oktober 2026 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Abschnitt 2.3: Sie dürfen die Sicherheit Ihrer eigenen Installationen testen, Schwachstellen an die von EpiSensor veröffentlichte Kontaktstelle melden und Einzelheiten im Rahmen der koordinierten Offenlegung veröffentlichen.
- Abschnitt 2.4: eine kostenlose Edition für einen Raspberry Pi mit einem angeschlossenen Gerät, auch für die gewerbliche Nutzung.
- Abschnitt 2.5: Ihre Verantwortung für Hardware, die nicht von EpiSensor geliefert wurde, und die Empfehlung von EpiSensor, die lizenzierte Software an keinem Standort im Produktivbetrieb von einer microSD-Karte aus zu betreiben.
- Abschnitt 3.1: Reverse Engineering wird nur insoweit beschränkt, wie das Gesetz dies zulässt.
- Abschnitte 4 und 5: Für die kostenlose Edition fällt keine Gebühr an, und es gibt dafür keinen technischen Support.
- Abschnitt 6.2: Informationen über eine Schwachstelle sind keine vertraulichen Informationen von EpiSensor mehr.
- Abschnitte 7.5 und 7.6: die Gewährleistungslage bei der kostenlosen Edition sowie die Haftung und die Verbraucherrechte, deren Ausschluss das Gesetz nicht zulässt.
- Abschnitt 13.6: Verbraucher behalten den Schutz des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- Abschnitt 14: die Zusagen von EpiSensor zu Schwachstellenmeldungen, Sicherheitsaktualisierungen und Meldungen an die Behörden.